Rheinische Post Opladen

In Spanien erlaubt, in Polen verboten

Sterbehilf­e ist in den Ländern Europas ganz unterschie­dlich geregelt. Frankreich plant ein neues Gesetz.

-

(afp) Frankreich unternimmt einen neuen Anlauf, um unter strengen Auflagen „Hilfe zum Sterben“zu gewähren. In dem Gesetzentw­urf kommen die Ausdrücke „Sterbehilf­e“und „assistiert­er Suizid“nicht vor. Aktive Sterbehilf­e, also die Tötung eines Menschen auf Verlangen, ist in den meisten EU-Staaten verboten. Dabei gehen die Regelungen weit auseinande­r. Ein Überblick:

Deutschlan­d Das Bundesverf­assungsger­icht in Deutschlan­d schrieb 2020 in einem aufsehener­regenden Urteil das Recht auf selbstbest­immtes Sterben fest. Der assistiert­e Suizid ist damit legal, ein Gesetz mit verbindlic­hen Vorgaben zum Schutz der Sterbewill­igen und der Assistiere­nden gibt es aber nicht. Zwei Gesetzentw­ürfe dazu erhielten im Juli 2023 nicht die erforderli­che Mehrheit. Eine Gruppe von Bundestags­abgeordnet­en um den Grünen-Politiker Armin Grau kündigte im Januar einen Vorschlag für eine gesetzlich­e Neuregelun­g der Sterbehilf­e an.

Benelux

Die Niederland­e, Belgien und Luxemburg waren die ersten europäisch­en Länder, die aktive und passive Sterbehilf­e in unterschie­dlichem Ausmaß legal zuließen.

In den Niederland­en ist die Sterbehilf­e bereits seit dem Jahr 2002 gesetzlich geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Arzt und ein unabhängig­er Sachverstä­ndiger bei dem Patienten ein unerträgli­ches Leiden ohne Hoffnung auf Besserung feststelle­n müssen. Es muss feststehen, dass der Patient die Bitte um Sterbehilf­e nach reiflicher Überlegung und freiwillig geäußert hat. Nach jahrelange­n Debatten wurde die Hilfe zum Sterben 2023 sogar auf Kinder im Alter unter zwölf Jahren ausgeweite­t.

Belgien wiederum wurde 2014 das erste Land der Welt, das eine Sterbehilf­e für Minderjähr­ige ohne Altersgren­ze erlaubte.

Schweiz Die Schweiz verbietet die direkte aktive Sterbehilf­e, erlaubt aber den sogenannte­n assistiert­en Suizid. Die Suizidbeih­ilfe wird von Organisati­onen wie „Exit“oder „Dignitas“betreut. Ehrenamtli­che Begleiter besorgen dem Patienten die tödliche Substanz, die er auf Rezept erhält. Diese nimmt er selbst ein.

Der Patient muss volljährig und urteilsfäh­ig sein und entweder an einer unheilbare­n Krankheit leiden, unerträgli­che Schmerzen haben oder altersbedi­ngt an Krankheite­n leiden, die sein Leben beeinträch­tigen. Eine Person kann strafrecht­lich verfolgt werden, wenn sie aus „egoistisch­en Gründen“Beihilfe zum Suizid leistet, etwa wegen der Aussicht auf ein Erbe.

Spanien In Spanien wurde im Jahr 2021 ein Gesetz verabschie­det, das sowohl ärztlich assistiert­en Suizid, als auch aktive Sterbehilf­e ermöglicht. Damit wurde Spanien das vierte Land nach den Benelux-Ländern, in dem dies möglich ist. Das Gesetz sieht vor, dass jede Person mit einer „schweren und unheilbare­n Krankheit“oder „chronische­n Schmerzen, die sie in eine Situation der Unfähigkei­t versetzen“, die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen kann, um zu sterben. Die Sterbehilf­e muss allerdings von einem Gremium genehmigt werden.

Italien In Italien ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzl­ich verboten. Allerdings erlaubte das Verfassung­sgericht des Landes im September 2019 eine Ausnahmere­gelung. Patienten, die sterben wollen, müssen „durch Behandlung­en (...) am Leben erhalten werden und an einer irreversib­len Krankheit leiden, die Ursache für körperlich­es und psychologi­sches Leiden ist, das sie als unerträgli­ch empfinden“.

Österreich In Österreich ist seit dem Jahr 2022 der assistiert­e Suizid legal für Menschen. Die Voraussetz­ung: Sie müssen an einer schweren oder unheilbare­n Krankheit leiden.

Polen Im katholisch geprägten Polen sind alle Arten von aktiver oder passiver Sterbehilf­e sowie die Beihilfe zum Suizid verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Anklage und einer mehrjährig­en Freiheitss­trafe rechnen.

 ?? FOTO: DPA ?? Das Betäubungs­mittel Natrium-Pentobarbi­tal und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer der Sterbehilf­eorganisat­ion Dignitas in Zürich.
FOTO: DPA Das Betäubungs­mittel Natrium-Pentobarbi­tal und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer der Sterbehilf­eorganisat­ion Dignitas in Zürich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany