In Spanien erlaubt, in Polen verboten
Sterbehilfe ist in den Ländern Europas ganz unterschiedlich geregelt. Frankreich plant ein neues Gesetz.
(afp) Frankreich unternimmt einen neuen Anlauf, um unter strengen Auflagen „Hilfe zum Sterben“zu gewähren. In dem Gesetzentwurf kommen die Ausdrücke „Sterbehilfe“und „assistierter Suizid“nicht vor. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung eines Menschen auf Verlangen, ist in den meisten EU-Staaten verboten. Dabei gehen die Regelungen weit auseinander. Ein Überblick:
Deutschland Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland schrieb 2020 in einem aufsehenerregenden Urteil das Recht auf selbstbestimmtes Sterben fest. Der assistierte Suizid ist damit legal, ein Gesetz mit verbindlichen Vorgaben zum Schutz der Sterbewilligen und der Assistierenden gibt es aber nicht. Zwei Gesetzentwürfe dazu erhielten im Juli 2023 nicht die erforderliche Mehrheit. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau kündigte im Januar einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe an.
Benelux
Die Niederlande, Belgien und Luxemburg waren die ersten europäischen Länder, die aktive und passive Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal zuließen.
In den Niederlanden ist die Sterbehilfe bereits seit dem Jahr 2002 gesetzlich geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger bei dem Patienten ein unerträgliches Leiden ohne Hoffnung auf Besserung feststellen müssen. Es muss feststehen, dass der Patient die Bitte um Sterbehilfe nach reiflicher Überlegung und freiwillig geäußert hat. Nach jahrelangen Debatten wurde die Hilfe zum Sterben 2023 sogar auf Kinder im Alter unter zwölf Jahren ausgeweitet.
Belgien wiederum wurde 2014 das erste Land der Welt, das eine Sterbehilfe für Minderjährige ohne Altersgrenze erlaubte.
Schweiz Die Schweiz verbietet die direkte aktive Sterbehilfe, erlaubt aber den sogenannten assistierten Suizid. Die Suizidbeihilfe wird von Organisationen wie „Exit“oder „Dignitas“betreut. Ehrenamtliche Begleiter besorgen dem Patienten die tödliche Substanz, die er auf Rezept erhält. Diese nimmt er selbst ein.
Der Patient muss volljährig und urteilsfähig sein und entweder an einer unheilbaren Krankheit leiden, unerträgliche Schmerzen haben oder altersbedingt an Krankheiten leiden, die sein Leben beeinträchtigen. Eine Person kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie aus „egoistischen Gründen“Beihilfe zum Suizid leistet, etwa wegen der Aussicht auf ein Erbe.
Spanien In Spanien wurde im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, das sowohl ärztlich assistierten Suizid, als auch aktive Sterbehilfe ermöglicht. Damit wurde Spanien das vierte Land nach den Benelux-Ländern, in dem dies möglich ist. Das Gesetz sieht vor, dass jede Person mit einer „schweren und unheilbaren Krankheit“oder „chronischen Schmerzen, die sie in eine Situation der Unfähigkeit versetzen“, die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen kann, um zu sterben. Die Sterbehilfe muss allerdings von einem Gremium genehmigt werden.
Italien In Italien ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich verboten. Allerdings erlaubte das Verfassungsgericht des Landes im September 2019 eine Ausnahmeregelung. Patienten, die sterben wollen, müssen „durch Behandlungen (...) am Leben erhalten werden und an einer irreversiblen Krankheit leiden, die Ursache für körperliches und psychologisches Leiden ist, das sie als unerträglich empfinden“.
Österreich In Österreich ist seit dem Jahr 2022 der assistierte Suizid legal für Menschen. Die Voraussetzung: Sie müssen an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leiden.
Polen Im katholisch geprägten Polen sind alle Arten von aktiver oder passiver Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Suizid verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Anklage und einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen.