Drogenprozess gegen 47-Jährigen
Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit hat ein Gutachter nun ausgeräumt.
Als der Prozesstag beginnt, schaut der Angeklagte kurz in den Saal. Eine Stunde später sitzt er zusammengesunken auf dem Stuhl, er hält sich die Hände vors Gesicht. Mit geschlossenen Augen, die Stirn auf seine Hand gestützt, versucht der 47-Jährige der Verhandlung zu folgen. Dass er verhandlungsfähig ist, hatte ihm kurz zuvor eine psychiatrische Gutachterin attestiert.
Der Leverkusener ist einer von sechs Angeklagten, die sich am Wuppertaler Landgericht wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten müssen. Schon zum Prozessauftakt im Oktober 2023 waren Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des 47-Jährigen aufgekommen. Der Vorsitzende schickte ihn damals mit dem psychiatrischen Gutachter gleich wieder zurück in den Gewahrsam im Kellergeschoss. Dort sollte der Sachverständige klären, ob der Angeklagte dem Prozess überhaupt folgen kann. Eine Dreiviertelstunde später war klar: Es könnte klappen, mit regelmäßigen
Pausen. Fünf Tropfen eines Beruhigungsmittels taten ihr Übriges – der Psychiater sprach von einer Angststörung, unter der der Leverkusener leiden würde.
Ausgelöst möglicherweise durch einen Raubüberfall im Jahre 2017, danach sei der Mann auch noch von einem Auto überfahren worden. Seine Inhaftierung in der nun verhandelten Sache wegen Drogenhandels habe die psychische Erkrankung verschlimmert, und es stellte sich auch die Frage der Haftfähigkeit. Grundsätzlich hielt der Gutachter den Angeklagten zwar für haftfähig, dennoch müsse das Gericht entscheiden, ob man die erhebliche Verschlechterung seines Zustandes durch die Untersuchungshaft hinnehmen wolle.
Die Kammer wollte sich mit dieser Frage befassen, das scheint mittlerweile geschehen zu sein: Der
Leverkusener bleibt in Haft. Die Bedingungen seien nicht optimal für einen Gefangenen, der unter einer Angststörung leide. Der 47-Jährige, so hatte es der Gutachter festgestellt, sei aber nicht suizidal. „Man muss sich wohl erst umbringen, um nicht haftfähig zu sein“, war dazu von einem Verteidiger zu hören.
Nun geht es für den Leverkusener also weiter in der Zelle und auch im Prozess, die Staatsanwaltschaft wirft ihm und weiteren Mitangeklagten vor, Scheinfirmen gegründet zu haben, um einen Bezugsweg für Kokain aus Kolumbien aufzubauen. Einer der angeklagten Männer soll nach Kolumbien geflogen sein, um dort mit Zulieferern über den Aufbau des Kokaingeschäfts zu verhandeln. Im November soll einer der Angeklagten aus Kolumbien eine Tauchbrunnenpumpe an die Mitangeklagten in Deutschland versendet haben, in der sich ein Metallzylinder mit 15 Kilogramm Kokain verborgen haben soll. Im Dezember 2021 sollen 96 Pakete Kaffee, die ein KaffeeKokaingemisch enthalten haben, an eine Firmenadresse in Deutschland versendet worden sein.
„Man muss sich wohl erst umbringen, um nicht haftfähig zu sein“Verteidiger