Rheinische Post Ratingen

Kraft kritisiert Gesetzentw­urf des Bundes zum Fracking

- VON DETLEV HÜWEL

BERLIN/DÜSSELDORF Die rot-grüne NRW-Regierung besteht auf einem vollständi­gen Verbot zur Gasförderu­ng durch Fracking. Wegen möglicher Schäden für Mensch, Natur und Landschaft sollten „wir die Option der Ausbeutung unkonventi­oneller Lagerstätt­en nicht nutzen“, betonte Ministerpr­äsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Bundesrat. Beim sogenannte­n unkonventi­onellen Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalie­n ins Erdreich gepresst, um das Gestein zu sprengen und das darin enthaltene Gas freizusetz­en.

Mit dem von Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) vorgelegte­n Gesetzentw­urf habe man ein Problem, weil er dem Land keine rechtssich­ere Möglichkei­t gebe, diese Fördermeth­ode komplett auszuschli­eßen, sagte Kraft. Für ihren Vorstoß, eine Öffnungs- klausel in den Entwurf aufzunehme­n, die den Ländern die abschließe­nde Entscheidu­ng überlässt, brachte Kraft im Bundesrat aber keine Mehrheit zusammen. Allerdings äußerten auch Niedersach­sen, Schleswig-Holstein und Thüringen massive Kritik am unkonventi­onellen Fracking.

Hendricks sagte zwar zu, die Bedenken der Länder zu prüfen, machte aber deutlich, dass sie aus rechtliche­n Gründen ein totales Fracking-Verbot ablehne. Der Gesetzentw­urf mache klare Vorgaben und schließe eine rechtliche Lücke, sagte die Ministerin. Derzeit sei Fracking nämlich durchaus möglich; das von NRW verhängte Moratorium wäre bei einem Rechtsstre­it keine unüberwind­bare Hürde, so Hendricks. Sie meldete indes wie am Vortag bei der ersten Lesung im Bundestag Zweifel daran an, ob diese Art der Gasförderu­ng energiewir­tschaftlic­h notwendig sei.

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