Tipps für den Umzug in der Stadt
Die Wohnungssuche ist schon schwer genug in Düsseldorf. Den Umzug kann man erleichtern mit einigen praktischen Ratschlägen.
Die Wohnung ist gefunden. Das war ein harter Weg, Wohnungsbesichtigungen, Maklergespräche oder ein halber Ordner an Gehaltsnachweisen für den Vermieter. Doch damit ist die Arbeit noch keineswegs getan. Der Umzug steht an. Das mag für Erstsemester noch dem Kofferpacken vor einer Fernreise gleichen. Für richtige Erwachsene ist es ein komplexer Vorgang. Wir geben Tipps, was Düsseldorfer beim Umzug beachten sollten. Alte Wohnung kündigen Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Samstage gelten dabei übrigens als Werktage. Wenn der Mietvertrag vor September 2001 abgeschlossen wurde und andere Kündigungsfristen enthält, gelten in der Regel diese. Nachmieter stellen Die vermeintliche Regel „Drei Nachmieter stellen und ich bin raus“existiert nicht. Ob und in welchen Fällen der Mieter einen Nachmieter stellen kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Ein genereller Anspruch des Mieters, einen Nachmieter zu stellen, besteht nicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Nachmieter besteht nach Treu und Glauben (Paragraf 242 BGB) nur dann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat und er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter stellt. Ein berechtigtes Interesse kann sich beispielsweise aus einer Versetzung durch den Arbeitgeber, einer Unterbringung im Pflegeheim oder der Geburt eines Kindes ergeben. Renovieren Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, für den Erhalt der Wohnung zu sorgen. Die Realität sieht aber ganz anders aus: Die meisten Mietverträge wälzen die Verpflichtung zum Streichen und Tapezieren auf die Mieter ab. Die müssen jedoch nur renovieren, wenn die Regelung im Mietvertrag auch gültig ist. Der BGH hat in jüngster Zeit immer häufiger Klauseln in Mietvertragsformularen für unwirksam erklärt, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. So hat der BGH etwa die Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Adressänderung Man kann sich alle Ordner nehmen, und jeder Bank, Versicherung aber auch Krankenkassen die neue Adresse zusenden. Eine gute Hilfe ist aber der kostenlose Service der Post. Auf der Internetseite www.umziehen.de teilt man der Post die neue und alte Adresse mit, die diese dann an relativ viele Vertragspartner automatisch weiterleitet. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Nachsendeauftrag. Dabei werden die Sendungen sicher an die neue Adresse weitergeleitet. Man kann die Post für sechs, zwölf oder für 24 Monate nachsenden lassen. Die Kosten für Privatpersonen liegen zwischen 20 und 35 Euro. Einwohnermeldeamt Die Pflicht zur Ummeldung entsteht mit dem Einzug in eine Wohnung. Damit ist der Behördengang erst nach diesem Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Der Einzug muss seit 2015 vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen bei der Ummeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Außerdem muss ein Pass oder Personalausweis mitgebracht werden. Es gibt zwölf Bürgerbüros. Man hat die Wahl, egal wo man wohnt. Sie haben zu manchen Terminen abweichende Öffnungszeiten, besonders um Karneval. Es empfiehlt sich, unter www.duesseldorf.de einen Termin zu vereinbaren, sonst muss man warten oder kommt sogar nicht dran. Die Dienstleistung ist kostenlos. Parkplatz für Umzug Wer umzieht, darf mehr als sonst, etwa einen Parkplatz für den Umzugswagen reservieren. Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für Verkehrsmanagement 14 Tage vorher, besser früher, beantragt werden. Tel.: 8923602, di. und mi. 8 bis 15 Uhr. Sperrmüll Der fällt bei Ihrem Umzug garantiert an. Man meldet ihn am einfachsten kostenlos auf der Internetseite www.awista.de an.