Pipeline: Jetzt geht es an die Fachfragen
Karlsruhe hat Vorlage zurückgewiesen. Jörg Maaßhoff (CDU) sieht nun eine Menge Klärungsbedarf.
BREITSCHEID Die CDU-Fraktion wollte es genau wissen und recherchierte nach eigenen Angaben selbst: „Laut Oberverwaltungsgericht Münster werden rund um die von Bayer geplante CO-Pipeline nun erst einmal die einzelnen Fachfragen geklärt werden müssen“, so Jörg Maaßhoff, CDU-Ratsmitglied. Damit sei das Gerücht, nach dem das OVG Münster sozusagen hinter verschlossenen Türen ein Urteil zu zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes zu streng angesetzt.“
Jetzt gehe es also an die Fachfragen – und da gebe es eine Menge Klärungsbedarf: Denn die CO-Pipeline verläuft über eine Länge von 67 LIlometer durch die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen. Das Unternehmen Convestro/Bayer möchte die bereits im Jahr 2007 verlegten Kohlenmonoxid-Leitungen von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen.
„Mittlerweile sind die Rohre porös. Sie wurden teilweise falsch verlegt“, kritisiert Jörg Maaßhoff und macht die gesundheitlichen Auswirkungen deutlich: „Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruchsloses und tödliches Gas. Gerade in den vergangenen Wochen gab es immer wieder Berichte über tödliche Unfälle. Wenn das Gas unbemerkt austritt, können in einem Umkreis eines Lecks über 100 Menschen sterben. Die Sicherheitsmängel und Risiken sind viel zu hoch. Die CDU-Fraktion wird die Sache in jedem Fall weiter verfolgen.“
Dazu Dieter Donner, Presse-Koordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline-Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf: „Die Hoffnung auf juristische Einsicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich zum Jahrestag leider nicht erfüllt. Denn die Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichtes erschien den Verfassungsrichtern nicht ausreichend begründet, um