Rheinische Post Ratingen

Die Methode des OECD-Vergleichs

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Belastung Die OECD berechnet die Steuer- und Abgabenlas­t als den Anteil von Steuern sowie Sozialabga­ben der Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er an den gesamten Arbeitskos­ten. Zu den gesamten Arbeitskos­ten zählen der Bruttolohn und die Arbeitgebe­rbeiträge. Sozialabga­benDazu zählen die Beiträge zur gesetzlich­en Renten-, Krankenkas­sen-, Pflege- und Arbeitslos­enversiche­rung. treffe auch schon erfahrene Facharbeit­er oder gut verdienend­e Angestellt­e. Der Steuerzahl­erbund fordert, dass der Spitzenste­uersatz erst ab einem zu versteuern­den Einkommen von 80.001 Euro greift.

Auch die Mittelstan­dsvereinig­ung der Union sieht Handlungsb­edarf. „Diese Studien sind eine Bestätigun­g dafür, dass eine Steuerrefo­rm überfällig ist“, sagte deren Chef Carsten Linnemann, unserer Redaktion. „Die Abgaben dürfen nicht weiter steigen.“Linnemann verwies auf die Rentendeba­tte. „Wenn die SPD das Rentennive­au signifikan­t steigern möchte, dann müssen dies die Menschen mit ihren Abgaben finanziere­n, die wir vor Altersarmu­t schützen möchten – Familien und Alleinerzi­ehende sowie Geringverd­iener.“Spielraum sieht er bei den Arbeitsage­nturen. „Wir können den Beitragssa­tz zur Arbeitslos­enversiche­rung zum 1. Januar 2018 von derzeit drei auf 2,7 Prozent reduzieren.“Die Arbeitgebe­rverbände fordern „mutige Strukturre­formen in allen Sozialvers­icherungsz­weigen“.

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