Nach Amok-Lauf mit Axt: 37-Jähriger vor Gericht
(wuk) In rund sechs Wochen startet beim Landgericht die Verhandlung über den Amoklauf eines 37-Jährigen am Hauptbahnhof. Mit blindwütigen Axt-Attacken hatte der Mann im März wahllos Menschen im Bahnhofsbereich verletzt. Neun Opfer sind dokumentiert, vier von ihnen erlitten schwerste Kopfverletzungen.
Dem psychisch kranken Angreifer, der bei seiner Flucht über eine Bahnbrücke am Worringer Platz auf die darunter liegende Fahrbahn gesprungen war und sich dabei ebenfalls erheblich verletzt hatte, droht jetzt aber keine Haftstrafe, sondern die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik. Das hat die Staatsanwaltschaft beantragt.
Laut Gutachten sollen innere Stimmen ihm den Amok-Lauf befohlen haben. Der 37-Jährige leidet seit Jahren an inzwischen chronifizierter, paranoider Schizophrenie, einer schweren, krankhaften Bewusstseinsstörung. Er wurde zwar meist durch seine Familie, speziell durch den Bruder betreut. Seine Krankenakte weist aber mehrere stationäre Aufenthalte in Psychiatrie-Kliniken auf.
Weil er sich in seiner Angst vor Verfolgung auch in seiner Wohnung zuletzt nicht mehr sicher gefühlt habe, hatte der Mann laut den Ermittlungen Wochen vor der Bluttat jene Axt in einem Baumarkt gekauft.
Am Tattag nahm er die Waffe dann mit zum Hauptbahnhof, schlug damit im Eingangsbereich eines S-Bahn-Wagens plötzlich wahllos um sich. Der Lokführer jener S 28 verhinderte womöglich noch weitaus schlimmere Folgen, indem er die Türen des Zuges sofort verschloss, nachdem Passagiere den Axt-Angreifer auf den Bahnsteig gestoßen hatten. Der 37-Jährige setzte seine Angriffe auf dem Gleis und in der tiefer gelegenen Bahnhofshalle fort. Die Polizei löste Amok-Alarm aus und mobilisierte hunderte Beamte, darunter auch Einsatzkräfte eines Spezialeinsatzkommandos.
Neun Reisende wurden durch die Axthiebe erheblich verletzt, darunter ein 13-jähriges Mädchen und zwei italienische Touristinnen. Das Landgericht gab nicht nur eine psychiatrische Bewertung der Schuldfähigkeit des 37-Jährigen in Auftrag, sondern will klären lassen, wie es den Amok-Opfern inzwischen geht. Das sollen Spezialisten der Rechtsmedizin beantworten. Für die Verhandlung über die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht ab 5. September neun Prozesstermine reserviert.