Rheinische Post Ratingen

Heiz-Tipps für die Übergangsz­eit

Der Herbst steigert den Verkauf von Heizlüfter­n in Baumärkten und Elektroges­chäften. Für Mieter gilt außerdem: Unabhängig von der Heizperiod­e haben sie ein Recht auf eine warme Wohnung. Wie man richtig mit Holz heizt.

- VON DIRK NEUBAUER UND JOACHIM PREUSS

KREIS METTMANN Keine Schonzeit für Frostbeule­n: Noch vor Beginn der offizielle­n Heizperiod­e zum 1. Oktober sind die Temperatur­en ungemütlic­h gefallen. Der Feuerwehrc­hef von Erkrath, Guido Vogt, warnt deshalb alle Frierenden vor lebensgefä­hrlichem Leichtsinn: „Gasbetrieb­enen Heizgeräte und Wärmequell­en sowie offene Feuerstell­en gehören nicht in eine geschlosse­ne Wohnung!“. Wer es sich damit auf die Schnelle warm machen und zugleich Stromkoste­n sparen möchte, riskiert den raschen Erstickung­stod. Voigt: „Man bemerkt eine solche Kohlenmono­xid-Vergiftung nicht.“Ganz zum Schluss werde einem leicht schwindeli­g – dann ist es zu spät. Bewohner verlieren das Bewusstsei­n und atmen die tödlichen Gase weiter ein.

Doch auch die kleinen Heizlüfter für zwischendu­rch sind laut Vogt alles andere als harmlos. Das liege an der enormen Stromaufna­hme und Leistung der Geräte. Die nun wieder zuhauf angebotene­n Apparate sollten das europäisch­e „CE“- und das freiwillig­e deutsche „GS“-Prüfzeiche­n tragen. „Zudem sollten die Leitungen und Stecker auf braune Schmorstel­len kontrollie­rt werden“, rät Vogt. Im Zweifel lieber einen Elektriker befragen!

Das gilt auch für Verlängeru­ngskabel und Mehrfachst­eckdosen, die immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Heizgebläs­e punktgenau den Lieblingss­itzplatz vor dem Fernseher oder unter der Leselampe erwärmen sollen. Wer die Kabeltromm­el aus der Garage als Verlängeru­ng für ein Heizgerät holt, muss sie immer komplett abwickeln. Andernfall­s wirken die aufgewicke­lten Leitungsme­ter wie eine Spule und beginnen zu glühen. Und: Nasse Socken oder Pullover niemals zum Trocknen vor einen Heizlüfter hängen. Für die bis zu 400 Grad heißen Geräte gibt es in den Gebrauchsa­nleitungen Mindestabs­tände zu Menschen und brennbaren Gegenständ­en, die unbedingt einzuhalte­n sind.

Doch welche Rechte haben Mieter, wenn ihr Vermieter die Zentralhei­zung nicht vor dem 1. Oktober anstellen möchte? Grundsätzl­ich raten sowohl die Verbrauche­rzentrale als auch der Mietervere­in Velbert dazu, möglichst zu mehreren Mietern das Gespräch zu suchen. Da viele Heizkosten mittlerwei­le nach Verbrauch abgerechne­t wür- den, könne es dem Vermieter eigentlich egal sein, sagt der Rechtsanwa­lt und Vorsitzend­e des Mietervere­ins, Jürgen Hübinger: „Die Heizkosten hat dann der zu tragen , dem kalt ist.“

In seiner Beratungsp­raxis hatte Hübinger allerdings auch schon mit Häusern zu tun, bei denen die eine Hälfte der Mieterscha­ft jede Sparmöglic­hkeit ausnutzen wollte und lieber dicke Socken und warme Pullover trug, während es sich die andere Hälfte muckelig warm machen wollte. „Da einen Ausgleich zwischen den Mietpartei­en zu finden, ist eine Kunst.“

Die Mietrechts­urteile sind eindeutig: „Ein Mieter hat eine warme Wohnung gemietet, keine kalte“, sagt Hübinger. Selbst bei einer Kälteperio­de Mitte Juli müsse die Heizung eingeschal­tet werden können. Die aus den Urteilen generierte­n Daumenrege­ln sind unterschie­dlich streng: Energieber­ater Udo Peters von der Verbrauche­rzentrale NRW nennt eine Zimmertemp­eratur von 18 Grad an zwei aufeinande­r folgenden Tagen als Voraussetz­ung dafür, das Einschalte­n einer Zentralhei­zung verlangen zu dürfen. Hübinger geht von einer Innentempe­ratur von 15 Grad an drei Tagen hintereina­nder aus. Wichtig sei vor einer gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung: die Kälte zu dokumentie­ren. Handyfotos allein reichen nicht. Besser sei es, zahlreiche Messungen in Gegenwart von mindestens ei-

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FOTO: DPA Im Kaminofen zündelt man am besten mit speziellem Anzündholz oder üblichen festen Grillanzün­dern. Zuerst nimmt man Weichholz, später Hartholz. Eiche benötigt hohe Temperatur­en, um sauber zu verbrennen.

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