Mit Dauergrabpflege auf der sicheren Seite
Die meisten Friedhöfe sind weit mehr als Ruhestätten von Verstorbenen. Friedhöfe sind wichtige soziale Treffpunkte für die Menschen, Plätze für Begegnungen sowie Gelegenheiten, eine Pause vom Alltag zu nehmen und sich an die Vergangenheit zu erinnern.
Aber Friedhöfe sind auch sehr schöne Grünanlagen und anspruchsvolle Gärten auf einem hohen Niveau, weil die Grabstellen fast ausnahmslos gut bepflanzt und gepflegt werden. Dass dieser hohe Standard gewährleistet bleibt, ist unter anderem der Dauergrabpflege zu verdanken: Ein Service, der von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner angeboten wird. „Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile für die Hinterbliebenen“, sagt Wulf Merkelbach, Friedhofsgärtner im Ruhestand und bis 2015 der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft der Friedhofsgärtner Düsseldorf. Infrage kommt diese Leistung, wenn nach einem Todesfall die Hinterbliebenen das Grab nicht pflegen können, weil sie zum Beispiel nicht in der Nähe wohnen oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind.
Vorteile dieser Vereinbarung sind Entlastungen bei der Arbeit und Kosten. Die Hinterbliebenen können den Vertrag jährlich kündigen. Die Laufzeit dieses Services beträgt in Düsseldorf normalerweise die Zeit der Ruhefrist. Die Leistungen des beauftragten Friedhofsgärtners sind vielfältig. Der Fachmann ersetzt gestohlene oder eingegangene Pflanzen, beseitigt Einsenkschäden und kümmert sich auch um viele andere Dinge wie Düngen und Gießen. Für die Hinterbliebenen bedeutet das: Sie wissen das Grab von Mutter, Vater, Freund oder Freundin stets in guten Händen und können sicher sein, dass die letzte Ruhestätte immer professionell gepflegt wird und die Wünsche der Auftraggeber erfüllt werden.
Aber, so betont Wulf Merkelbach, auch zu Lebzeiten können die Menschen diesen Service für den Fall ihres eigenen Ablebens abschließen. Wer nämlich sicher gehen möchte, dass Ehepartner, Kinder oder Freunde sich weder Gedanken um die Finanzierung noch um die jahrelange Pflege des Grabes Gedanken machen müssen, kann eine Dauergrabpflegevereinbarung jederzeit für sich abschließen. „Dieses Vorausdenken kann auch Ärger vermeiden“, sagt Merkelbach. Nach einem Todesfall, so hat er es in seiner 46 Jahre langen Arbeit als Friedhofsgärtner erfahren, gibt es oft bei den Hinterbliebenen die Diskussion um die Frage, wer sich um das Grab kümmern kann oder soll. Eine Dauergrabpflege bildet in dieser ohnehin schwierigen Zeit und lange über sie hinaus eine erhebliche Entlastung.
Gratis ist eine Dauergrabpflege selbstverständlich nicht. Wulf Merkelbach gibt ein Rechenbeispiel: „Für ein Doppelgrab betragen die Kosten etwa 350 Euro pro Jahr für Pflege, dreimaliger Wechselbepflanzung des Blumenbeetes und Beseitigung etwaiger Schäden. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren macht das insgesamt 7000 Euro.“Oder anders: etwas mehr als einen Euro pro Tag. Ist die Gesamtsumme erst einmal bezahlt, wird sie von der Friedhofsgenossenschaft sicher angelegt. Die erwirtschafteten Zinsen werden für Preiserhöhungen investiert.
Der Vertrag ist gesichert, kann also durch die Erben nicht gekündigt werden. Auch, wenn der Friedhofsgärtner seinen Betrieb einstellt, bleibt die Vereinbarung bestehen und wird von einem professionellen Nachfolger übernommen. Das Konzept kommt gut an. Seit 1951, so erklärt Merkelbach, verzeichnet die Genossenschaft der Friedhofsgärtner etwa 30.000 Kunden der Dauergrabpflege. Insgesamt gibt es 26 Dauergrabpflegegesellschaften, die zusammen mehr eine Milliarde Euro verwaltet.
Auch für die Qualitätssicherung ist gesorgt. Ein Team von Fachleuten begutachtet einmal jährlich und ohne Voranmeldung alle Gräber, die durch eine Dauerpflege in Ordnung gehalten werden. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, bekommen die Friedhofsgärtner anschließend entsprechende Infos. „Aber größere Schäden sind die Ausnahme“, sagt Merkelbach, der trotz Ruhestand diese Kontrollgänge noch absolviert. Der 72-Jährige hält sich gern auf Friedhöfen auf und sagt: „Friedhöfe sind Gärten für Frieden und Biotope der Natur.“