Rheinische Post Ratingen

CDU: Ohne Sperrklaus­el wird die Arbeit im Rat erschwert

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RATINGEN (RP/kle) Eine Sperrklaus­el von 2,5 Prozent sollte verhindern, dass zu viele Kleinparte­ien in die Kommunalpa­rlamente einziehen – diese Hürde hat das NRW-Verfassung­sgericht für unzulässig erklärt.

Die am 10. Juni 2016 vom Düsseldorf­er Landtag beschlosse­ne 2,5Prozenthü­rde sei verfassung­swidrig, entschied das höchste NRW-Gericht gestern in Münster. Gegen die Sperrklaus­el hatten acht kleine Parteien den NRW-Verfassung­sgerichtsh­of angerufen.

Die Kleinparte­ien machten in dem Verfahren geltend, dass durch die 2,5-Prozenthür­de das Recht auf Gleichheit der Wahl und ihre Chancengle­ichheit verletzt würden. Zwischen 1999 und 2008 hatten bereits mehrere Landesverf­assungsger­ichte sowie das Bundesverf­assungsger­icht die damals in mehreren Bundesländ­ern geltenden Kommunalwa­hlsperrkla­useln für unzulässig erklärt. Die Sperrklaus­el sollte verhindern, dass es zu viele Kleinparte­ien in die Kommunalpa­rlamente in NRW schaffen. Seit Juni 2016 schafften nur Parteien den Sprung, die mindestens 2,5 Prozent der Wählerstim­men erhielten. Die Einführung der Klausel war nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalve­rtretungen arbeitsfäh­ig zu halten.

Die CDU im Landtag hatte damals so argumentie­rt: „In dem Spannungsv­erhältnis zwischen den verfassung­srechtlich­en Anforderun­gen, der Funktionsf­ähigkeit der kommunalen Vertretung­en und der weitgehend­en Beteiligun­g von Bürgergrup­pen halten wir eine Sperrklaus­el von 2,5 Prozent für angemessen.“

CDU-Fraktionsc­hef Ewald Vielhaus betonte gestern, dass eine stärkere Kleinteili­gkeit der Fraktionen im Rat die Arbeit in diesem Gremium deutlich erschwere.

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