INFO Warum Parlamentarier Nebenjobs haben dürfen
Rechtsgrundlage Laut Abgeordentengesetz (§§ 16, 16a bis c und 17) muss das Landtagsmandat im Mittelpunkt der Tätigkeit jedes Abgeordneten stehen. Nebentätigkeiten sind aber zulässig. Sie sollen die Verwurzelung der Abgeordneten in der Gesellschaft sichern. Die NRW-Landtagsmitglieder veröffentlichen ihre Nebentätigkeiten auf der Homepage des Landtages: www. landtag.nrw.de Kritik Transparenzorganisationen bringen immer wieder ein Verbot von Nebentätigkeiten für Politiker ins Spiel. Sie befürchten Interessenskonflikte. GEW, der Kölnmesse Ausstellungen GmbH und in der NetCologne. Das sind die drei exakt am wenigsten relevanten Posten im Petelkau-Portfolio.
Warum er die Aufsichtsratssitzung des Kölner Flughafens vorzeitig verlassen musste, will Petelkau nicht verraten. Begründung: Die Sitzung war nicht-öffentlich. Die Frage, welche konkreten Außentermine er in seiner neuen Funktion als kulturpolitischer Sprecher schon wahrgenommen hat, beantwortet Petelkau allgemein: Es seien „Kennenlerntermine und Hintergrundgespräche mit den verschiedenen Einrichtungen und Institutionen“gewesen. Konkret nennt er nur ein Treffen mit dem Kulturrat NRW. Einladungen zu ebenfalls nicht konkret genannten Kulturveranstaltungen habe er bislang „zu großen Teilen an- und wahrgenommen“.
Wie alle Landtagsabgeordneten veröffentlicht auch Petelkau seine Nebenberufe und relevante Tätigkeiten auf der Homepage des Landtages. Dort steht zum Beispiel, dass er als Aufsichtsratschef der Rheinenergie im Juni 4760 Euro erhielt und im September weitere 5355 Euro.
Dort steht aber auch, dass vereinzelte Landtagsabgeordnete in vergleichbarem Umfang nebenaktiv sind. Der ebenfalls aus Köln stammende SPD-Abgeordnete Martin Börschel zum Beispiel, der ironischerweise Petelkaus Gegenspieler als Fraktionschef der SPD im Kölner Stadtrat und ebenfalls Multi-Aufsichtsrat ist. Allein als Verwaltungsratsvorsitzender der Kölner Sparkasse erhielt Börschel im September 9443 Euro.
Nach Berechnungen der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de haben die Abgeordneten des NRW-Landtages von Anfang 2015 bis Ende 2016 mindestens 2,4 Millionen Euro nebenher verdient.