Haarnetz-Erlass: Lange Haare für Soldaten
Wer seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten hatte, musste bis Anfang der 1970er Jahre zunächst zum Friseur: Lange Haare bei der Truppe waren tabu. Noch 1967 erging ein Erlass, der das Tragen einer „schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht“untersagte. Dann jedoch kam am 8. Februar 1971 der so genannte „Haarnetz-Erlass“. Verteidigungsminister war der spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt. Wer nun also die Haare lang tragen wollte, durfte dies tun –mit Einschränkungen. Die Mähne sollte gepflegt sein, ebenso der Bart. Und wenn die Vorgesetzten befanden, dass das Haar bei der Ausübung der soldatischen Pflichten hinderlich war, durften sie ein Haarnetz verordnen. 740.000 Netze schaffte die Bundeswehr zu diesem Zweck an. Der „HaarnetzErlass“hielt sich etwas mehr als ein Jahr. Schon im Mai 1972 wurde er wieder gekippt. Die offizielle Begründung: Durch die langen Haare seien die Soldaten anfälliger für Erkältungen. Seitdem haben Soldaten ihre Haare kurz geschnitten zu tragen, auf auffällige Frisuren und Tönungen zu verzichten und ihren Bart zu stutzen. Seit Frauen alle militärischen Laufbahnen offenstehen, gilt für sie eine Ausnahme: Soldatinnen dürfen die Haare lang tragen – allerdings im Zopf. Helmut Schmidt erhielt für seine HaarnetzInitiative 1972 eine karnevalistische Auszeichnung: den Orden wider den tierischen Ernst.