Muslima darf nicht verschleiert Auto fahren
KARLSRUHE (epd) Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag einer Muslima auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden, so das höchste deutsche Gericht (Az: 1 BvQ 6/18). Die muslimische Antragstellerin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze.