Rheinische Post Ratingen

Muslima darf nicht verschleie­rt Auto fahren

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KARLSRUHE (epd) Das Bundesverf­assungsger­icht hat klargestel­lt, dass muslimisch­e Autofahrer­innen im Straßenver­kehr ihren Gesichtssc­hleier ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag einer Muslima auf einstweili­ge Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenver­kehrsveror­dnung enthaltene­n Verhüllung­sverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichen­d begründet worden, so das höchste deutsche Gericht (Az: 1 BvQ 6/18). Die muslimisch­e Antragstel­lerin hatte argumentie­rt, dass das Verhüllung­sverbot für Kraftfahrz­eugführer ihre Religionsf­reiheit verletze.

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