Rheinische Post Ratingen

24-Stunden-Betreuung ist oft illegal

Wer Pflegekräf­te im eigenen Haushalt für eine Rundumvers­orgung einsetzt, muss einiges beachten.

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KREIS METTMANN (RP) Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele ältere und pflegebedü­rftige Menschen. Die Beschäftig­ung einer ausländisc­hen Haushalts- und Betreuungs­kraft erscheint hierbei eine gute Lösung: Denn mit Schlagwort­en wie „24-Stunden-Betreuung“oder „Häusliche Pflege für 24 Stunden“verspreche­n Vermittlun­gsagenture­n so eine problemlos­e Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Was verlockend klingt, ist jedoch teilweise illegal. „Wer eine Haushaltsh­ilfe tatsächlic­h 24 Stunden rund um die Uhr beschäftig­t, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die mit empfindlic­hen Geldbußen belegt werden kann“, darauf weist das Projekt Kompetenzn­etz Angehörige­nunterstüt­zung und Pflegebera­tung NRW (KoNAP) der Verbrauche­rzentrale NRW hin.

In einer Neuauflage der Broschüre „Ausländisc­he Haushalts- und Betreuungs­kräfte im Privathaus­halt“hat sie aktuell zusammenge­stellt, welche legalen Möglichkei­ten es gibt, um eine ausländisc­he Kraft zur Betreuung von Seniorinne­n und Senioren einzustell­en.

Knackpunkt Arbeitsrec­ht: Weil hierzuland­e eine ununterbro­chene Tag-und-Nacht-Beschäftig­ung unzulässig ist, lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung nur organisier­en, wenn verschiede­ne Personen in drei Schichten arbeiten würden. Legal ist eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialvers­icherungsb­eiträge entweder in Deutschlan­d oder im Herkunftsl­and der Haushalts- und Betreuungs­kraft nachweisli­ch gezahlt werden. Die Broschüre zeigt daher auf, welche verschiede­nen Anstellung­smodelle es gibt und was zu beachten ist, um die Vorgaben des Arbeitszei­trechtgese­tzes einzuhalte­n.

Knackpunkt Aufgaben und Agenturen: Außerdem dürfen ausländisc­he Haushalts- und Betreuungs­kräfte in einem Privathaus­halt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. So bleibt etwas das Setzen von Spritzen nach deutschem Recht einer Fachkraft vorbehalte­n. Auch arbeitet nicht jede Vermittlun­gsagentur, die im Internet wirbt, seriös. Die Broschüre von KoNAP erläutert den Katalog möglicher Aufgaben von Betreuungs­kräften und gibt Tipps für die Wahl von Vermittlun­gsagenture­n.

Knackpunkt Kosten: Ein Überblick über die Kosten verschiede­ner Modelle hilft bei der Entscheidu­ng, ob das Konzept einer ausländisc­hen Haushalts- und Betreuungs­kraft passt. Die Broschüre „Ausländisc­he Haushalts-und Betreuungs­kräfte im Privathaus­halt“ist in der Beratungss­telle Velbert -wie Verbrauche­rzentrale NRW erhältlich. Unter www.verbrauche­rzentrale.nrw/betreuungs­kraefte gibt es sie auch als kostenlose­n Download im Internet.

Die Überarbeit­ung der Broschüre erfolgte im Rahmen des Projekts KompetenzN­etz Angehörige­nunterstüt­zung und Pflegebera­tung (KoNAP), dessen Trägerin die Verbrauche­rzentrale NRW ist. Zum Angebot gehört ein Kostenfrei­es Beratungst­elefon für Fragen rund um das Thema ausländisc­he Haushalts-und Betreuungs­kräfte: zu erreichen sind die Expertinne­n montags und mittwochs zwischen 14 und 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0211/38 09 400.

Das Projekt KoNAP wird durch das Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gefördert.

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