24-Stunden-Betreuung ist oft illegal
Wer Pflegekräfte im eigenen Haushalt für eine Rundumversorgung einsetzt, muss einiges beachten.
KREIS METTMANN (RP) Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft erscheint hierbei eine gute Lösung: Denn mit Schlagworten wie „24-Stunden-Betreuung“oder „Häusliche Pflege für 24 Stunden“versprechen Vermittlungsagenturen so eine problemlose Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Was verlockend klingt, ist jedoch teilweise illegal. „Wer eine Haushaltshilfe tatsächlich 24 Stunden rund um die Uhr beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann“, darauf weist das Projekt Kompetenznetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW (KoNAP) der Verbraucherzentrale NRW hin.
In einer Neuauflage der Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt“hat sie aktuell zusammengestellt, welche legalen Möglichkeiten es gibt, um eine ausländische Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren einzustellen.
Knackpunkt Arbeitsrecht: Weil hierzulande eine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung unzulässig ist, lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung nur organisieren, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden. Legal ist eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Die Broschüre zeigt daher auf, welche verschiedenen Anstellungsmodelle es gibt und was zu beachten ist, um die Vorgaben des Arbeitszeitrechtgesetzes einzuhalten.
Knackpunkt Aufgaben und Agenturen: Außerdem dürfen ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in einem Privathaushalt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. So bleibt etwas das Setzen von Spritzen nach deutschem Recht einer Fachkraft vorbehalten. Auch arbeitet nicht jede Vermittlungsagentur, die im Internet wirbt, seriös. Die Broschüre von KoNAP erläutert den Katalog möglicher Aufgaben von Betreuungskräften und gibt Tipps für die Wahl von Vermittlungsagenturen.
Knackpunkt Kosten: Ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle hilft bei der Entscheidung, ob das Konzept einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft passt. Die Broschüre „Ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ist in der Beratungsstelle Velbert -wie Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/betreuungskraefte gibt es sie auch als kostenlosen Download im Internet.
Die Überarbeitung der Broschüre erfolgte im Rahmen des Projekts KompetenzNetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung (KoNAP), dessen Trägerin die Verbraucherzentrale NRW ist. Zum Angebot gehört ein Kostenfreies Beratungstelefon für Fragen rund um das Thema ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte: zu erreichen sind die Expertinnen montags und mittwochs zwischen 14 und 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0211/38 09 400.
Das Projekt KoNAP wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gefördert.