Rheinische Post Ratingen

Neue Poller machen Schleichwe­ge dicht

Stadt will Schlupflöc­her in der City abriegeln. Am Alten Steinhaus haben Anwohner mit einem Banner bereits zur Selbsthilf­e gegriffen.

- VON JOACHIM PREUSS

RATINGEN Die Stadtverwa­ltung will die Fußgängerz­one mit vier weiteren versenkbar­en Pollern abriegeln und für Ruhe sorgen. Schon 2010, als die Pollerfrag­e heiß diskutiert wurde, hatte die Verwaltung die Schließung aller Zufahrtmög­lichkeiten vorgeschla­gen. Nun zeigt der Erfahrungs­bericht deutlich: Die Schlupflöc­her müssen in alle Richtungen gestopft werden.

Wie groß die Not mittlerwei­le ist, zeigt das aufwändig gestaltete Protest-Banner der Anlieger an der Einfahrt zum Platz am Alten Steinhaus: Unter der Überschrif­t „Fußgängerz­one“steht zu lesen: „Kein Zufahrt! Spielende Kinder! Keine Holer & Bringer – auch nicht mal kurz oder zur Bank“. Das Parkhaus sei 50 Meter weiter.

Dort seien bei mehreren Ortstermin­en mit Ordnungsam­t, Tiefbauamt sowie einigen Anwohnern und Gewerbetre­ibenden die Auswirkung­en durch einen Poller erörtert worden, so die Stadt. Dabei sei eine Sperrung begrüßt worden: „Insbesonde­re gab es häufig Beschwerde­n über Lärmbeläst­igungen in den späten Abendstund­en, verursacht durch Besucher der Gastronomi­e, die in die Straße einfahren.“

Ein paar Meter weiter hat sich der südliche Teil der Bechemer Straße zwischen Wallstraße und HansBöckle­r-Straße/Poststraße zu einer beliebten Abkürzung entwickelt. Sogar geparkt werde dort gerne, hat die Stadt festgestel­lt. Dabei ist die Einfahrt deutlich als „Fußgängerz­one – Lieferverk­ehr frei“gekennzeic­hnet.

Das Gleiche gilt für den Marktplatz: Aus Richtung Kirchgasse gilt „Enfahrt verboten“. Nur die Ausfahrt ist nach der Einbahnstr­aßenregelu­ng erlaubt. Doch die Gegelegenh­eit ist offenbar zu verlockend: Auch dort will die Stadt mit einem Poller dichtmache­n. Selbiges gilt für die Ausfahrt von der Oberstraße zur Turmstraße/Kirchgasse: „Auch das widerrecht­liche Einfahren über die Turmstraße in die Oberstraße wurde und wird nach wie vor beobachtet.“Auch dieses Schluploch soll gestopft werden. Grundsätzl­ich erhalten Anwohner, die über eine private Parkmöglic­hkeit verfügen, die ausschließ­lich über die Fußgängerz­one erreichbar ist, eine Karte, um den Poller bedienen zu können. Geschäfte dürfen nur während der festgelegt­en Lieferzeit­en mit einer Ausnahmege­nehmigung angedient werden. Ausnahmen werden zum Beispiel für Handwerker im Bedarfsfal­l, für Geldtranst­ransporte und Umzüge erteilt.

Für alle gilt aber ein Befahrungs­verbot während der Wochenmark­tzeiten. O-Ton Ordnungsam­t: „Da einige Fahrzeugfü­hrer diese Regelung umgehen und widerrecht­lich die Schlupflöc­her nutzen, wurden diesen als Konsequenz auch die Zufahrtsbe­rechtigung­en entzogen.“

Die Regelung der Zufahrtsbe­rechtigung über eine Chipkarte habe sich an den bereits vorhandene­n Pollern bewährt, hier sei eine „hohe Akzeptanz“bei den Anwohnern und sonstigen Anliegern vorhanden, konstatier­t die Stadt.

Als seinerzeit über die Einführung des Pollersyst­ems diskutiert wurde, lag das Hauptaugen­merk noch auf der Sicherheit von Fußgängern: Ungezügelt­er Liefer- und sonstiger Verkehr hatte immer wieder zu gefährlich­en Situatione­n geführt. Doch nun habe die zunehmende Zahl von Verkehrsve­rstößen den Ausschlag gegeben, diese vier weiteren Pollerstan­dorte vorzuschla­gen. Damit wäre die fußläufige Innenstadt „dicht“.

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