Vergewaltigung: Mann muss ins Gefängnis
WUPPERTAL/HEILIGENHAUS Es sollte ein fröhlicher Sommerabend beim Stadtfest werden. Was danach in der Wohnung einer jungen Frau aus Heiligenhaus geschah, wurde gerade vor dem Wuppertaler Amtsgericht verhandelt. Ein Bekannter der 18-jährigen hatte sich dort wegen Vergewaltigung zu verantworten, er war bereits einschlägig vorbestraft und wurde nun zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Den sexuellen Übergriff im Bett des Opfers hatte er bis zum Schluss bestritten, der Geschlechtsverkehr sei aus seiner Sicht einvernehmlich gewesen. „Wir glauben Ihnen diese Geschichte nicht“, so Richterin Barbara Bittner zum Angeklagten. Der habe sich zuvor in Widersprüche verstrickt, Zeugen hätten anders ausgesagt, und letztlich sei es die Frau selbst gewesen, die den Tatablauf nahezu lückenlos habe erzählen können.
Demnach soll der Angeklagte die junge Frau in ihrem Bett aufgesucht haben, in das sie sich gelegt hatte, weil sie sich nach dem Alkoholkonsum auf dem Stadtfest benommen gefühlt habe und ihr übel gewesen sei. Einer der Freunde, die nebenan weitergefeiert hätten, habe ihr noch einen Eimer ans Bett gestellt. Danach sei sie kurz eingeschlafen – und als sie wieder aufwachte, wähnte sie anfangs ebenjenen Bekannten neben ihrem Bett. Die Rollladen waren heruntergelassen, das Licht war aus: Im Schlafzimmer sei es stockdunkel gewesen. Als sie bemerkt habe, dass der Angeklagte halb entkleidet neben ihr liege, habe sie sich gegen dessen Übergriffe gewehrt. Von Richterin Bittner bekam der 28-Jährige zu hören: „Es gab keinerlei Ermunterung, aus der Sie ein Interesse an einer sexuellen Beziehung hätten schließen können.“
Über die Gegenwehr der Frau habe er sich hinweggesetzt, während er weiter ihren Bauch kraulte und ihr irgendwann den Slip herunterriss. Auch als sie fürchtete, sich übergeben zu müssen und sich über den Eimer neben ihrem Bett lehnte, habe der Angeklagte nicht von ihr abgelassen. Noch nicht mal von dem Hinweis, dass sie nicht verhüten würde, habe er sich abhalten lassen. Irgendwann habe er auf ihr gelegen und sei in sie eingedrungen, während sie sich lautstark und auch körperlich zur Wehr gesetzt habe.
Die 18-jährige hatte zuvor im Zeugenstand davon berichtet, welch gravierenden Folgen die Vergewaltigung für sie gehabt habe. Konnte sie anfangs nicht mehr in ihrem Bett, sondern nur noch auf der Couch schlafen, so habe sie es später noch nicht mal mehr in ihrer Wohnung ausgehalten. Der Rückkehr zur Mutter folgte der Verlust des Ausbildungsplatzes, weil sie psychisch nicht mehr belastbar gewesen sei. „Das Leben der Geschädigten ist vollkommen aus den Fugen geraten“, so die Richterin. Noch immer befinde sich die 18-Jährige in psychotherapeutischer Behandlung.