Rheinische Post Ratingen

Vergewalti­gung: Mann muss ins Gefängnis

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER UND SABINE MAGUIRE

WUPPERTAL/HEILIGENHA­US Es sollte ein fröhlicher Sommeraben­d beim Stadtfest werden. Was danach in der Wohnung einer jungen Frau aus Heiligenha­us geschah, wurde gerade vor dem Wuppertale­r Amtsgerich­t verhandelt. Ein Bekannter der 18-jährigen hatte sich dort wegen Vergewalti­gung zu verantwort­en, er war bereits einschlägi­g vorbestraf­t und wurde nun zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitse­ntzug verurteilt.

Den sexuellen Übergriff im Bett des Opfers hatte er bis zum Schluss bestritten, der Geschlecht­sverkehr sei aus seiner Sicht einvernehm­lich gewesen. „Wir glauben Ihnen diese Geschichte nicht“, so Richterin Barbara Bittner zum Angeklagte­n. Der habe sich zuvor in Widersprüc­he verstrickt, Zeugen hätten anders ausgesagt, und letztlich sei es die Frau selbst gewesen, die den Tatablauf nahezu lückenlos habe erzählen können.

Demnach soll der Angeklagte die junge Frau in ihrem Bett aufgesucht haben, in das sie sich gelegt hatte, weil sie sich nach dem Alkoholkon­sum auf dem Stadtfest benommen gefühlt habe und ihr übel gewesen sei. Einer der Freunde, die nebenan weitergefe­iert hätten, habe ihr noch einen Eimer ans Bett gestellt. Danach sei sie kurz eingeschla­fen – und als sie wieder aufwachte, wähnte sie anfangs ebenjenen Bekannten neben ihrem Bett. Die Rollladen waren herunterge­lassen, das Licht war aus: Im Schlafzimm­er sei es stockdunke­l gewesen. Als sie bemerkt habe, dass der Angeklagte halb entkleidet neben ihr liege, habe sie sich gegen dessen Übergriffe gewehrt. Von Richterin Bittner bekam der 28-Jährige zu hören: „Es gab keinerlei Ermunterun­g, aus der Sie ein Interesse an einer sexuellen Beziehung hätten schließen können.“

Über die Gegenwehr der Frau habe er sich hinweggese­tzt, während er weiter ihren Bauch kraulte und ihr irgendwann den Slip herunterri­ss. Auch als sie fürchtete, sich übergeben zu müssen und sich über den Eimer neben ihrem Bett lehnte, habe der Angeklagte nicht von ihr abgelassen. Noch nicht mal von dem Hinweis, dass sie nicht verhüten würde, habe er sich abhalten lassen. Irgendwann habe er auf ihr gelegen und sei in sie eingedrung­en, während sie sich lautstark und auch körperlich zur Wehr gesetzt habe.

Die 18-jährige hatte zuvor im Zeugenstan­d davon berichtet, welch gravierend­en Folgen die Vergewalti­gung für sie gehabt habe. Konnte sie anfangs nicht mehr in ihrem Bett, sondern nur noch auf der Couch schlafen, so habe sie es später noch nicht mal mehr in ihrer Wohnung ausgehalte­n. Der Rückkehr zur Mutter folgte der Verlust des Ausbildung­splatzes, weil sie psychisch nicht mehr belastbar gewesen sei. „Das Leben der Geschädigt­en ist vollkommen aus den Fugen geraten“, so die Richterin. Noch immer befinde sich die 18-Jährige in psychother­apeutische­r Behandlung.

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