Schulgeld kann Steuerlast mindern
(dpa) Schicken Eltern ihre Kinder in eine Privatschule, können sie das Schulgeld in der Steuererklärung absetzen. Das gilt auch für Schulen in kirchlicher Trägerschaft. „Auch Eltern, die nur ein kleines Schulgeld zahlen, sollten die Ausgaben daher nicht in ihrer Einkommensteuererklärung vergessen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Berücksichtigt werden pro Jahr 30 Prozent der Ausgaben, maximal 5000 Euro. Voraussetzung: Die Schule führt zu einem anerkannten Schuloder Berufsabschluss.
Beruf & Karriere
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Geschäftsführer: Johannes Werle, Patrick Ludwig, Hans Peter Bork, Verantwortlich Anzeigen: Melanie von Hehl, Druck: Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Anzeigen Verkaufsleiter: Sven Retz, Rheinische Post Medien GmbH, Tel. 0211 505-2863, E-Mail: stellenmarkt@rheinische-post.de, Redaktion: Rheinland Presse Service GmbH, Monschauer Straße 1, 40549 Düsseldorf, José Macias (verantwortlich), Sarah Schneidereit, Tel. 0211 528018-34, redaktion@rheinland-presse.de