Rheinische Post Ratingen

Kleinkind mit Heißklebep­istole verbrannt?

26-jähriger Vater kommt wegen zweier Fälle von Misshandlu­ng vor Gericht.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Angeblich rüde Erziehungs­methoden bei seinem zweijährig­en Sohn bringen einen Vater (26) am Mittwoch vors Amtsgerich­t. Weil das Kleinkind nicht parierte, soll der Angeklagte den Jungen Ende 2017 erst mit einer Heißklebep­istole absichtlic­h verbrannt und ihm Wochen später in einem Imbiss wuchtig ins Gesicht geschlagen haben. Laut Amtsgerich­t wird ihm jetzt Körperverl­etzung in diesen beiden Fällen vorgeworfe­n durch Misshandlu­ng des Schutzbefo­hlenen.

Einem anderen jungen Vater in Berlin hatten zwei Ohrfeigen gegen sein Kleinkind vor einiger Zeit 800 Euro Strafe eingebrach­t. Denn seit November 2000 ist gesetzlich festgeschr­ieben, dass auch Übergriffe gegen eigene Kinder strafbar sind. So ist die elterliche Sorge seitdem im bürgerlich­en Gesetzbuch klar definiert: Demnach haben Eltern „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsicht­igen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“.

Weiter heißt es im Paragraphe­n 1631 wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfrei­e Erziehung. Körperlich­e Bestrafung­en, seelische Verletzung­en und andere entwürdige­nde Maßnahmen sind unzulässig.“ Laut Strafgeset­zbuch ist schon der Versuch strafbar, ein Kind zu quälen oder roh zu misshandel­n. In extremen Fällen kann dafür eine Freiheitss­trafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Verteidige­r machen bei Gericht dann oft ein „Augenblick­sversagen“eines Elternteil­s geltend.

Im aktuellen Fall soll der 26-Jährige Ende September durchgedre­ht haben, als er in der gemeinsame­n Wohnung mit Mutter und Kind in Holthausen mit einer Heißklebep­istole hantierte – und sein kleiner Sohn unbedingt mitmachen wollte. Vom Kind angeblich genervt, soll der Vater dem Jungen die Heißklebes­pitze absichtlic­h auf den Handrücken gedrückt und dadurch eine kreisrunde Verbrennun­g verursacht haben. Wochen danach schlug er dem Kleinkind laut Anklage dann in einem Döner-Imbiss kräftig ins Gesicht, als das Kind sich geweigert habe, etwas zu essen.

Angezeigt werden Misshandlu­ngen von Schutzbefo­hlenen in den meisten Fällen entweder von den Angehörige­n oder von den Ärzten, denen die Opfer zur Behandlung vorgestell­t werden. Im aktuellen Fall soll es die Mutter des Kleinkinde­s gewesen sein, die den 26-jährigen Vater jetzt auf die Anklageban­k bringt.

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