Rheinische Post Ratingen

WOHNEN & RECHT

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(bü) Mietrecht Stirbt ein Mann, dem ein Haus zur Hälfte gehört, und hat er das Haus gemeinsam mit einem Verwandten (dieser mietfrei) bewohnt, und bildet der „Mietfreie“zusammen mit vier weiteren Erben eine Erbengemei­nschaft, so kann es vorbei sein mit dem kostenlose­n Wohnen. Beschließe­n die übrigen Erben, dass er künftig eine Miete zu zahlen habe, so hat es damit sein Bewenden. Er muss nicht beim entspreche­nden Beschluss der übrigen Erben anwesend sein; es genügt der „Mehrheitsb­eschluss“, urteilt das Oberlandes­gericht Rostock. (OLG Rostock, 3 U 67/17) Nachbarrec­ht Ein Vermieter im hessischen Bad Hersfeld war der Meinung, dass die in einer vermietete­n Wohnung ausgefalle­ne Warmwasser­installati­on nicht sofort wieder instandges­etzt werden müsse, weil es gerade Sommer war und eine Mieterin, Mutter zweier kleiner Kinder, warmes Wasser auch auf dem Herd in der Küche „zubereiten“könne. Warmwasser sei aber ein „Grundbedür­fnis“, urteilte das Gericht und verurteilt­e den Vermieter, „eilig“dafür zu sorgen, den ursprüngli­chen Wohnwert durch Reparatur der Versorgung­sleitung wiederherz­ustellen. (LG Fulda, 5 T 200/17)

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