WOHNEN & RECHT
(bü) Mietrecht Stirbt ein Mann, dem ein Haus zur Hälfte gehört, und hat er das Haus gemeinsam mit einem Verwandten (dieser mietfrei) bewohnt, und bildet der „Mietfreie“zusammen mit vier weiteren Erben eine Erbengemeinschaft, so kann es vorbei sein mit dem kostenlosen Wohnen. Beschließen die übrigen Erben, dass er künftig eine Miete zu zahlen habe, so hat es damit sein Bewenden. Er muss nicht beim entsprechenden Beschluss der übrigen Erben anwesend sein; es genügt der „Mehrheitsbeschluss“, urteilt das Oberlandesgericht Rostock. (OLG Rostock, 3 U 67/17) Nachbarrecht Ein Vermieter im hessischen Bad Hersfeld war der Meinung, dass die in einer vermieteten Wohnung ausgefallene Warmwasserinstallation nicht sofort wieder instandgesetzt werden müsse, weil es gerade Sommer war und eine Mieterin, Mutter zweier kleiner Kinder, warmes Wasser auch auf dem Herd in der Küche „zubereiten“könne. Warmwasser sei aber ein „Grundbedürfnis“, urteilte das Gericht und verurteilte den Vermieter, „eilig“dafür zu sorgen, den ursprünglichen Wohnwert durch Reparatur der Versorgungsleitung wiederherzustellen. (LG Fulda, 5 T 200/17)