Gericht will Vergleich nach Suizid auf Schienen
MÜNCHEN (dpa) Im Prozess um Schadenersatz für einen Lokführer nach einem Suizid zeichnet sich ein Vergleich ab. Laut Vorschlag der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht München soll die Haftpflichtversicherung des Toten 70.000 Euro Schadenersatz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückziehen. 2013 hatte sich ein Mann in Freising vor einen Zug geworfen. Der Zugführer erlitt einen Schock, war mehrfach krankgeschrieben und wurde schließlich entlassen. Er forderte insgesamt 100.000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten.