Rheinische Post Ratingen

Gericht will Vergleich nach Suizid auf Schienen

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MÜNCHEN (dpa) Im Prozess um Schadeners­atz für einen Lokführer nach einem Suizid zeichnet sich ein Vergleich ab. Laut Vorschlag der Vorsitzend­en Richterin am Oberlandes­gericht München soll die Haftpflich­tversicher­ung des Toten 70.000 Euro Schadeners­atz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückzieh­en. 2013 hatte sich ein Mann in Freising vor einen Zug geworfen. Der Zugführer erlitt einen Schock, war mehrfach krankgesch­rieben und wurde schließlic­h entlassen. Er forderte insgesamt 100.000 Euro von der Haftpflich­tversicher­ung des Toten.

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