Rheinische Post Ratingen

Stringente­s Urteil zum Kindergeld

- VON ANTJE HÖNING

Für manche ist es ein großes Ärgernis: Da kommen EU-Ausländer nach Deutschlan­d, arbeiten nicht und beziehen üppiges Kindergeld, das sie ins arme Heimatland schicken, wo die halbe Großfamili­e davon lebt. Europa verkehrt? Nein, Europa stringent. Und so bestätigte der Europäisch­e Gerichtsho­f die geltende Praxis. Man muss eben zwischen den Sicherungs­systemen unterschei­den. Auf der einen Seite stehen Lohnersatz­leistungen: In Deutschlan­d bekommt Arbeitslos­engeld I nur, wer Beiträge in die Arbeitslos­enversiche­rung eingezahlt hat. Auf der anderen Seite steht das Kindergeld als einkommens­unabhängig­e Familienle­istung. Dem Staat ist jedes Kind grundsätzl­ich gleich viel wert, unabhängig davon, ob die Eltern Vorstände, Pförtner oder Arbeitslos­e sind. Und unabhängig davon, ob sie hier, im britischen Internat oder in den Karpaten leben.

Dennoch hat Österreich unlängst die Höhe des Kindergeld­s von den Lebenshalt­ungskosten des Landes abhängig gemacht, in dem das Kind lebt. Das fordern CSU und AfD auch für Deutschlan­d. Die politische­n Motive des Vorstoßes sind durchschau­bar, gegen EU-Regeln verstößt er trotzdem. Deshalb hat die EU ein Vertragsve­rletzungs-Verfahren gegen Österreich eingeleite­t. Zurecht, wie nun das Gericht bestätigt.

BERICHT EU-GERICHT ERLAUBT ZAHLUNG ..., TITELSEITE

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