Rheinische Post Ratingen

Lehrer können Hunde von der Steuer absetzen

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DÜSSELDORF (dpa) Lehrer können die Kosten für ihren privaten Hund teilweise von der Steuer absetzen, wenn er im Unterricht als „Schulhund“eingesetzt wird. Das hat das Düsseldorf­er Finanzgeri­cht entschiede­n (Az. 1 K 2144/17 E). Im konkreten Fall setzte eine Lehrerin ihren privaten Hund im Unterricht ein. Die Schule werbe aktiv mit ihrem „Schulhundk­onzept“, so das Gericht. Die Lehrerin vertrat gegenüber dem Finanzamt die Auffassung, dass die Unterhalts­kosten für den Hund als Werbungsko­sten anzuerkenn­en seien. Das Gericht gab ihr teilweise recht: Die Hälfte der Kosten seien anzuerkenn­en. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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