Rheinische Post Ratingen

Darf man anderen einen Parkplatz freihalten?

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Abstand Einen gesetzlich geregelten Rangierabs­tand zum Vorderoder Hintermann gibt es beim Parken laut ADAC nicht. Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man aber zugestehen. Reservieru­ng Das Freihalten eines Parkplatze­s ist verboten.

Das könnte als Nötigung ausgelegt werden und damit sogar eine Straftat sein.

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