Rheinische Post Ratingen

Münster macht das Licht aus: AfD erhält Recht

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MÜNSTER (epd) Die AfD hat erfolgreic­h gegen die Verdunklun­gsaktion der Stadt Münster geklagt. Das Abschalten der Außenbeleu­chtung des Rathauses während des AfD-Neujahrsem­pfangs im Februar 2017 war rechtswidr­ig, wie das Verwaltung­sgericht Münster am Freitag urteilte. Die Veränderun­g abweichend von der üblichen Beleuchtun­g verstoße gegen das Neutralitä­ts- und Sachlichke­itsgebot. Das sei nicht zulässig, da in die politische Willensbil­dung des Volkes eingegriff­en werde (Az.: 1 K 3306/17). Gegen die Veranstalt­ung des AfD-Kreisverba­ndes hatten zahlreiche Menschen demonstrie­rt.

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