Falschparker haften nicht für Unfälle
(tmn) Falschparker können grundsätzlich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Autoreparatur bezahlt. In Einzelfällen müssen Falschparker aber mithaften, informiert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Das gilt etwa, wenn sie verbotswidrig nachts an Engstellen mit schlechten Licht- und Straßenbedingungen halten und parken, so der KS.