Rheinische Post Ratingen

Falschpark­er haften nicht für Unfälle

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(tmn) Falschpark­er können grundsätzl­ich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung des Verursache­rs die Autorepara­tur bezahlt. In Einzelfäll­en müssen Falschpark­er aber mithaften, informiert der Automobilc­lub Kraftfahre­r-Schutz (KS). Das gilt etwa, wenn sie verbotswid­rig nachts an Engstellen mit schlechten Licht- und Straßenbed­ingungen halten und parken, so der KS.

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