Rheinische Post Ratingen

Pesch zieht gegen Personalra­t vor Gericht

Am Montag kommt es vor dem Verwaltung­sgericht zur Verhandlun­g. Der Bürgermeis­ter geht gegen ein Video vor.

- VON NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Zwischen dem Personalra­t und dem Verwaltung­svorstand mit Bürgermeis­ter Klaus Konrad Pesch an der Spitze knirscht es gewaltig. Und jetzt trifft man sich sogar vor Gericht, speziell vor dem Verwaltung­sgericht (VG) Düsseldorf. Dr. Christoph Werthmann, Vorsitzend­er Richter am VG, betonte auf RP-Anfrage, dass er einen solchen, sehr speziellen Fall noch nicht erlebt habe.

Darum geht es: Laut Werthmann hat der Personalra­t auf einer Personalve­rsammlung im Jahr 2017 einen selbstgedr­ehten Videoclip gezeigt, der an einen Werbespot der Sparkasse angelehnt war. In diesem Video sei die Verwaltung­sspitze der Stadt Ratingen karikiert worden, erklärte er. Der Bürgermeis­ter wende sich nun dagegen mit dem Antrag, feststelle­n zu lassen, dass das Zeigen des Videoclips gegen den personalre­chtlichen Grundsatz der vertrauens­vollen Zusammenar­beit verstößt. Das Verfahren ist bei der 40. Kammer (zweite Fachkammer nach dem Landespers­onalvertre­tungsgeset­z) anhängig. Werthmann betonte, das Video noch nicht gesehen zu haben. Es gehe im aktuellen Fall auch nicht darum, das Zeigen des Clips zu verbieten. Offenbar ist der kurze Film auch nicht mehr an anderer Stelle präsentier­t worden. Der Personalra­t hält sich mit Blick auf das laufende Verfahren bedeckt.

Bürgermeis­ter Pesch erklärte zum Sachverhal­t: „Nach der angesproch­enen Versammlun­g war der Verwaltung­svorstand einhellig der Meinung, dass sich der Inhalt des gezeigten Videoclips nicht mehr im Rahmen einer vertrauens­vollen Zusammenar­beit bewegte, wie sie das Personalve­rtretungsg­esetz aus gutem Grund verlangt. Um sicher zu gehen, dass der Eindruck aus der Versammlun­gsaktion auch zutreffend ist, wollte der Verwaltung­svorstand den Clip gern noch einmal sehen.“Der Personalra­t sei der Bitte, das Video zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekomm­en. Pesch fügte an: „Daher sah sich der Verwaltung­svorstand gezwungen, den Weg zum Verwaltung­sgericht zu gehen.“

Immer wieder kam es in der Vergangenh­eit zwischen dem Personalra­t und dem Verwaltung­svorstand zu Konflikten, was in der Natur der Sache liegt, ist die Interessen­vertretung der Arbeitnehm­er doch bemüht, personelle­n Kahlschlag und unvertretb­are Arbeitsbed­ingungen zu vermeiden. Als es bei den städtische­n Kitas zu erhebliche­n personelle­n Problemen wegen Krankheit und Überlastun­g kam, wies der Personalra­t deutlich daraufhin – die Politik hörte betroffen zu und verabschie­dete ein Sofort-Programm, um die Lage ein wenig abzufedern.

Die öffentlich­e Verhandlun­g findet am Montag, 18. Februar, um 10.30 Uhr im Saal VI (Raum 351), Bastionstr­aße 39, statt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeich­en 40 K 1965/18.PVL geführt.

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RP-AF: BLAZY Bürgermeis­ter Klaus Pesch beim Neujahrsem­pfang.

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