Rheinische Post Ratingen

Gehölze nur bis Ende Februar schneiden

-

KREIS METTMANN (cz) Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrück­schnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschut­zes nicht zulässig sind.In diesem Zusammenha­ng macht die Untere Naturschut­zbehörde auf hier lebende geschützte Tierarten und damit verbundene Artenschut­zregelunge­n aufmerksam. Diese Vorschrift­en gelten unabhängig von der „Schonzeit“. Seltene Fledermaus­arten etwa können ihre Quartiere in Baum- und Erdhöhlen, in Kellern, unter Verkleidun­gen oder auf Dachböden haben. Auch Gewässer beherberge­n oft streng geschützte Amphibiena­rten, wie Kammmolch, Laubfrosch oder Kreuzkröte. Infos bei der Unteren Naturschut­zbehörde, Tel. 02104/99-2827, E-Mail roland. schmidt@kreis-mettmann.de.

Newspapers in German

Newspapers from Germany