Experten für kommunale Stichwahl
Gutachter plädieren dafür, Bürgermeister und Landräte wie bisher zu bestimmen.
DÜSSELDORF Die schwarz-gelbe Koalition muss bei ihrem Vorhaben, die Bürgermeisterstichwahl abzuschaffen, einen Rückschlag hinnehmen. Der überwältigende Teil der Fachleute, die sich dazu am heutigen Freitag bei einer Expertenanhörung im Landtag äußern, lehnen die vom Regierungslager angestrebte Änderung des Kommunalwahlrechts ab. Das geht aus den 13 Stellungnahmen hervor, die unserer Redaktion vorliegen.
Noch gilt: Bekommt bei Kommunalwahlen kein Bürgermeister oder Landrat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang vorne lagen. CDU und FDP wollen diese Stichwahl abschaffen. Künftig soll gewonnen haben, wer im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit erhält. Die Regierungsparteien argumentieren mit der schlechten Wahlbeteiligung bei Stichwahlen. Die Opposition will aber daran festhalten, weil ein im ersten Wahlgang nur knapp überlegener Kandidat nicht ausreichend legitimiert sei.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hat die umfangreichste Stellungnahme vorgelegt und votiert darin klar gegen die Abschaffung der Stichwahl. Ohne sie würden Minderheitenbürgermeister gewählt, „die im ersten Wahlgang nur mit relativer Mehrheit weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt worden sind“. Ihre Legitimation sei „besonders gefährdet, da die Mehrheit der Wähler sich nicht für sie ausgesprochen hat, sondern andere Kandidaten gewählt hat“.
Der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok argumentiert, bei einer Vielzahl von Kandidaten erhalte der Gewinner der einfachen Mehrheit selten tatsächlich die Mehrheit der Stimmen. „Deswegen wird eine Mehrheitsentscheidung mit relativer Mehrheit überwiegend praktiziert unter den Bedingungen eines deutlichen Zwei-Parteien-Systems, so im Vereinigten Königreich“, schreibt Morlok.