Sparbegriffe, die man kennen sollte
ABGELTUNGSSTEUER Sind die Erträge aus Kapitalanlagen im Jahr höher als der Sparerpauschbetrag, muss der darüber liegende Betrag versteuert werden. Der Steuersatz liegt derzeit bei 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beispiel: 1001 Euro Zinsertrag - 801 Euro Pauschbetrag gleich 200 Euro. Abgeltungssteuer: 50 Euro (plus Soli plus Kirchensteuer).
FESTGELD Es wird ein bestimmter Betrag für einen fest definierten Zinssatz über einen fest vereinbarten Zeitraum angelegt – in der Regel für mindestens einen Monat. Oft verlangen Anbieter einen Mindestanlagebetrag.
RIESTER-RENTE Privat finanzierte Zusatzversorgung mit einer Ansparphase und einer Auszahlungsphase (monatliche Rentenzahlung). Die Zahlung der Rentenleistung kann frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres beginnen. Die Riester-Rente wird staatlich gefördert durch Grund- und Kinderzulagen sowie die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Pro Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es bis zu 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, erhöht sich die Zulage auf bis zu 300 Euro, wenn man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Entgelts spart. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. „Riestern“können in der Regel alle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind.
RÜRUP-RENTE, auch Basisrente genannt, ist sinnvoll vor allem für Unternehmer oder Selbstständige, die mit hohen Steuerbeiträgen belastet sind.
SICHTEINLAGE Dazu gehören Einlagen, die „bei Sicht“fällig sind – also jederzeit ohne Kündigung. Dazu gehören beispielsweise das Girokonto und ein Tagesgeldkonto.
SPARBRIEF festverzinsliche Geldanlage, die mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten wird. Der Anlagebetrag ist für die Laufzeit fest angelegt und damit nicht permanent verfügbar.
SPARERPAUSCHBETRAG Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehegatten bleiben von der Steuer befreit. Voraussetzung: Anleger müssen einen Freistellungsauftrag bei Bank oder Sparkasse stellen.
TAGESGELD
Anlageform, die sich durch tägliche Verfügbarkeit auszeichnet.
TEILAUSZAHLUNG beispielsweise bei der Riester-Rente:bei Renteneintritt eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals, Rest wird als monatliche Rente ausbezahlt.
WOHNUNGSBAUPRÄMIE Wer auf einen Bausparvertrag zwischen 50 und 512 Euro im Jahr einzahlt, bekommt vom Staat 8,8 Prozent Zuschuss. Sparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, dürfen das Extra-Geld auch behalten, wenn sie das Kapital später zur Immobilienfinanzierung einsetzen.
ZINSESZINSEFFEKT Bereits verzinstes Kapital aus dem Vorjahr wird erneut mit Zinsen angelegt. Auf diese Weise erhöhen sich für den Sparer in jedem Jahr sowohl Anlagesumme als auch Ertrag. Der Wert des Vermögens steigt schneller. Je höher die Verzinsung und je länger das Investment, desto wirkungsvoller ist der Zinseszinseffekt. Beispiel: 10.000 Euro werden über 20 Jahre angelegt. Die Verzinsung liegt bei drei Prozent. In dieser Zeit ergeben sich Erträge von rund 8061 Euro. Das Endvermögen beträgt damit rund 18.061 Euro.