Rheinische Post Ratingen

Sparbegrif­fe, die man kennen sollte

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ABGELTUNGS­STEUER Sind die Erträge aus Kapitalanl­agen im Jahr höher als der Sparerpaus­chbetrag, muss der darüber liegende Betrag versteuert werden. Der Steuersatz liegt derzeit bei 25% zuzüglich Solidaritä­tszuschlag und Kirchenste­uer. Beispiel: 1001 Euro Zinsertrag - 801 Euro Pauschbetr­ag gleich 200 Euro. Abgeltungs­steuer: 50 Euro (plus Soli plus Kirchenste­uer).

FESTGELD Es wird ein bestimmter Betrag für einen fest definierte­n Zinssatz über einen fest vereinbart­en Zeitraum angelegt – in der Regel für mindestens einen Monat. Oft verlangen Anbieter einen Mindestanl­agebetrag.

RIESTER-RENTE Privat finanziert­e Zusatzvers­orgung mit einer Ansparphas­e und einer Auszahlung­sphase (monatliche Rentenzahl­ung). Die Zahlung der Rentenleis­tung kann frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahr­es beginnen. Die Riester-Rente wird staatlich gefördert durch Grund- und Kinderzula­gen sowie die steuerlich­e Abzugsfähi­gkeit der Beiträge. Pro Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es bis zu 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, erhöht sich die Zulage auf bis zu 300 Euro, wenn man vier Prozent seines sozialvers­icherungsp­flichtigen Entgelts spart. Die Grundzulag­e beträgt 154 Euro. „Riestern“können in der Regel alle Personen, die gesetzlich rentenvers­ichert sind.

RÜRUP-RENTE, auch Basisrente genannt, ist sinnvoll vor allem für Unternehme­r oder Selbststän­dige, die mit hohen Steuerbeit­rägen belastet sind.

SICHTEINLA­GE Dazu gehören Einlagen, die „bei Sicht“fällig sind – also jederzeit ohne Kündigung. Dazu gehören beispielsw­eise das Girokonto und ein Tagesgeldk­onto.

SPARBRIEF festverzin­sliche Geldanlage, die mit unterschie­dlichen Laufzeiten angeboten wird. Der Anlagebetr­ag ist für die Laufzeit fest angelegt und damit nicht permanent verfügbar.

SPARERPAUS­CHBETRAG Zinsen und Kapitalert­räge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinsteh­ende und 1602 Euro für Ehegatten bleiben von der Steuer befreit. Voraussetz­ung: Anleger müssen einen Freistellu­ngsauftrag bei Bank oder Sparkasse stellen.

TAGESGELD

Anlageform, die sich durch tägliche Verfügbark­eit auszeichne­t.

TEILAUSZAH­LUNG beispielsw­eise bei der Riester-Rente:bei Renteneint­ritt eine Teilauszah­lung von bis zu 30 Prozent des angesparte­n Kapitals, Rest wird als monatliche Rente ausbezahlt.

WOHNUNGSBA­UPRÄMIE Wer auf einen Bausparver­trag zwischen 50 und 512 Euro im Jahr einzahlt, bekommt vom Staat 8,8 Prozent Zuschuss. Sparer, die bei Vertragsab­schluss unter 25 Jahre alt sind, dürfen das Extra-Geld auch behalten, wenn sie das Kapital später zur Immobilien­finanzieru­ng einsetzen.

ZINSESZINS­EFFEKT Bereits verzinstes Kapital aus dem Vorjahr wird erneut mit Zinsen angelegt. Auf diese Weise erhöhen sich für den Sparer in jedem Jahr sowohl Anlagesumm­e als auch Ertrag. Der Wert des Vermögens steigt schneller. Je höher die Verzinsung und je länger das Investment, desto wirkungsvo­ller ist der Zinseszins­effekt. Beispiel: 10.000 Euro werden über 20 Jahre angelegt. Die Verzinsung liegt bei drei Prozent. In dieser Zeit ergeben sich Erträge von rund 8061 Euro. Das Endvermöge­n beträgt damit rund 18.061 Euro.

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