Beschützer von Stadt, Land oder Personen
Nach Grimm, der das Wort Schirmherr synonym zu Patronus gebraucht, ist ein Schirmherr eine Person, die „den Schutz über Stadt, Land und dergleichen oder über eine Person ausübt“.
Im Mittelalter war ein Schirmherr ein Adeliger, der unter Bezahlung des Schirmgeldes einer sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Gruppe Schutz gewährte. Beispielsweise konnte das ein Kloster sein, dessen Wehrfähigkeit beschränkt war.