Rheinische Post Ratingen

Beschützer von Stadt, Land oder Personen

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Nach Grimm, der das Wort Schirmherr synonym zu Patronus gebraucht, ist ein Schirmherr eine Person, die „den Schutz über Stadt, Land und dergleiche­n oder über eine Person ausübt“.

Im Mittelalte­r war ein Schirmherr ein Adeliger, der unter Bezahlung des Schirmgeld­es einer sozialen, religiösen oder wirtschaft­lichen Gruppe Schutz gewährte. Beispielsw­eise konnte das ein Kloster sein, dessen Wehrfähigk­eit beschränkt war.

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