Rheinische Post Ratingen

Als Arbeitslos­er in den Urlaub fahren

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(tmn) Einfach ins Auto setzen, losfahren und für ein paar Tage Verwandte besuchen. Oder in das nächste Flugzeug in Richtung Süden steigen. Für viele ist diese Freiheit selbstvers­tändlich. Doch wie sieht es aus, wenn jemand arbeitslos gemeldet ist? Dürfen Arbeitslos­e einfach verreisen, wenn ihnen danach ist?

„Nein“, sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins. „Arbeitslos­e müsse sich immer bei der Arbeitsage­ntur abmelden, wenn sie Urlaub planen.“Dazu müssen Arbeitslos­e eine sogenannte­n Ortsabwese­nheit beantragen und von der Arbeitsage­ntur genehmigen lassen. Das funktionie­rt telefonisc­h oder online. Wer sich vorher die Zustimmung der Arbeitsage­ntur einholt, dem stehen bis zu drei Wochen Urlaub pro Kalenderja­hr zu.

Es kann jedoch sein, dass die Arbeitsage­ntur in der Zeit der geplanten Abwesenhei­t kurzfristi­g ein passendes Angebot oder Vorstellun­gsgespräch vermitteln möchte. Solche Termine dürfen nicht verschoben werden, da der Urlaub dann die Wiedereing­liederung beeinträch­tigen würde. Die Agentur für Arbeit könne den Urlaubswun­sch in einem solchen Fall also ablehnen, sagt Gross. Wer verreist, ohne den Urlaub genehmigen zu lassen, riskiert als Arbeitslos­er Sanktionen.

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