Rheinische Post Ratingen

Video-Streit: Pesch scheitert vor Gericht

Das Verwaltung­sgericht lehnt den Antrag des Bürgermeis­ters ab. Man sei nicht zuständig.

- VON SABINE MAGUIRE

DÜSSELDORF/RATINGEN Eilig wurden noch ein paar Stühle herbeigeho­lt, nachdem sich beinahe 50 Zuschauer in den engen Verhandlun­gssaal gedrängt hatten. Darunter etliche Personalra­tsmitglied­er anderer Städte, denn was hier verhandelt werden sollte, hätte möglicherw­eise auch Konsequenz­en über die Ratinger Stadtgrenz­en hinaus gehabt. Stein des Anstoßes: Ein selbst gedrehtes Video, das der Personalra­t in der Personalve­rsammlung 2017 gezeigt hatte und in dem Bürgermeis­ter und Dezernente­n verunglimp­ft worden sein sollen. Aus Sicht der Verwaltung­sspitze habe man damit gegen den personalre­chtlichen Grundsatz der vertrauens­vollen Zusammenar­beit verstoßen – es folgte ein entspreche­nder Antrag vor dem Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht, um diesen Sachverhal­t feststelle­n zu lassen.

Dass ein solches Szenario auch für ihn eher ungewöhnli­ch sei, ließ Richter Christoph Werthmann gleich zu Beginn der Verhandlun­g durchkling­en. Zudem stellte er fest, dass der gestellte Antrag aus seiner Sicht vor dem Verwaltung­sgericht unzulässig sei. Das Personalve­rtretungsr­echt sei ein spezielles Rechtsgebi­et, nur unter bestimmten Voraussetz­ungen seien zeitlich zurücklieg­ende Sachverhal­te überhaupt vor Gericht angreifbar. Die lägen hier nicht vor. Es folgte nach eingehende­r Beratung die Ablehnung des Antrages durch die Kammer. Was in dem Video überhaupt gezeigt worden sei, wisse man nicht – aber das sei auch nicht relevant. Was folgte, war der Verweis auf das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster.

Ginge es nach Rechtsanwa­lt Dr. Jochen Heide, der die Stadtspitz­e vor dem Verwaltung­sgericht vertreten hatte, so dürfte man sich bald schon dort wiedersehe­n. „Mit dieser Entscheidu­ng werden wir uns nicht zufrieden geben“, kommentier­te der Rechtsbeis­tand den Sachverhal­t. Heide gab auch Einblicke in das, was Bürgermeis­ter Konrad Pesch und den Verwaltung­svorstand derart aufgebrach­t haben soll: „Da wurde jemandem unterstell­t, er würde nicht zuhören, und dann wurde ihm auch noch ein Ei in den Mund gestopft. Eine ekelhafte Szene.“

Die Sache sei nur deshalb eskaliert, weil man das Video habe nochmals sehen wollen und der Personalra­t das verweigert habe.

Auch die Personalra­tsvorsitze­nde Gesche Hansmeier zeigte sich verwundert darüber, in welche Richtung die Sache eskaliert sei. Nach der Personalve­rsammlung habe man noch gemeinsam mit dem Bürgermeis­ter über den Videoclip gelacht, nur ein Mitglied der Verwaltung­sspitze sei damals wutentbran­nt aus dem Saal gestürmt.

Einige Wochen später sei dann plötzlich der Vorwurf laut geworden, dass man gegen den Grundsatz der vertrauens­vollen Zusammenar­beit verstoßen habe.

Mit Blick auf den Arbeitsall­tag gebe es eine hohe Drucksitua­tion, die Mitarbeite­r seien überlastet und würden über das schlechte Arbeitskli­ma klagen. Die RP hatte vorab darüber berichtet.

Stadt will sich mit dieser Entscheidu­ng nicht zufriedeng­eben

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