Das dürfen die Ratinger jetzt noch
Kommunen setzen Landesverfügungen um. Ein Experte erklärt, was gilt.
KREIS METTMANN tobi/köh) Der Heiligenhauser Bürgermeister Michael Beck appelliert wie seine Amtskollegin Birgit Alkenings aus Hilden an alle: Bleibt zu Hause! „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränken, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen“, sagt Alkenings. Doch was ist jetzt eigentlich noch erlaubt? Hildens Ordnungsamtsleiter Michael Siebert antwortet auf die wichtigsten Fragen.
Darf ich jetzt noch auf die Straße?
Ja, es besteht keine Ausgangssperre, lediglich der Kontakt zu anderen Personen ist durch die Rechtsverordnung des Landes NRW beschränkt worden. Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden?
Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo, wie geht’s?“sicherlich unproblematisch. Aber halten Sie dennoch ausreichend Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränken Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonieren
Sie doch stattdessen lieber.
Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe?
Ein solches Treffen ist unzulässig, weil mehr als zwei Personen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammenkommen.
Darf ich im Wald oder im Park spazieren gehen oder Fahrrad fahren?
Ja, selbstverständlich. Frische Luft tut immer gut.
Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken?
Ja. Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Ausgenommen sind nur solche, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.
Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert?
Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenklich und zeitlich nur von kurzer Dauer, beachten Sie nur den Mindestabstand.