Landesregierung verlängert Mieterschutz
Drei von vier Regelungen, darunter auch die Mietpreisbremse, sollen entgegen dem Koalitionsvertrag nun doch für weitere fünf Jahre gelten. Denn das Angebot an preiswertem Wohnraum ist zu knapp.
DÜSSELDORF Die CDU/FDP-Landesregierung hat den Mieterschutz neu geregelt. „Wir haben uns zu einer neuen Mieterschutzverordnung entschieden“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag. Demnach sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen sowie die Kündigungssperrfristen in einer neuen Mieterschutzverordnung gebündelt und um fünf Jahre verlängert werden. Diese soll vom 1. Juli an gelten. Die Umwandlungsverordnung hingegen, die es Kommunen ermöglicht, die Privatisierung von Wohnungen in bestimmten Stadtvierteln zu stoppen, wird Scharrenbach zufolge ersatzlos gestrichen.
Die Landesregierung weicht damit den Mieterschutz nicht so weit auf, wie im Koalitionsvertrag von 2017 vorgesehen. Darin heißt es: „Die Mietpreisbremse hat in NRW ihren Zweck nicht erfüllt. Sie hat nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitionen in den Wohnungsbau.“Daher würden die Kappungsgrenzen-, die Kündigungssperrfristund die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgehoben. Landeseigene Regelungen seien auch gar nicht erforderlich.
Das Festhalten an den Regelungen begründete Scharrenbach nun mit einem zu knappen Angebot an
Wohnraum: „Nur eine Verbreiterung des Wohnangebots schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum.“Solange dieses Ziel noch nicht überall erreicht sei, brauche es die neue Mieterschutzverordnung. Die Ministerin stützt sich dabei auf ein Gutachten des Empirica-Instituts. Demnach stiegen die Mieten im Landesdurchschnitt seit 2004 nur um gut zwei Prozent. In den am stärksten von Wohnungsnot betroffenen Städten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster lag der
Anstieg aber deutlich darüber.
Hinsichtlich der Mietpreisbremse kommt der Gutachter Harald Simons zu dem Ergebnis, dass sie in NRW im Gegensatz zu anderen Bundesländern so gut wie gar keine Wirkung entfaltete. Zu den Ursachen könne er keine Angaben machen. Der Diplom-Volkswirt mahnte aber an, auch in NRW-Städten einen qualifizierten Mietspiegel einzuführen. Künftig wird die Mietpreisbremse allerdings nur noch in 18 statt bisher 22 NRW-Kommunen gelten, „um die
Preise in Ausgleich zu bringen“, wie Scharrenbach sagte.
Anders als bei der Mietpreisbremse weist das Gutachten jedoch nach, dass die Kappungsgrenze langjährige Mieter gut schützt. Auch die Kündigungssperrfrist erfülle ihren Zweck und bewahre Mieter vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter.
Auch der Gutachter empfahl, die Umwandlungsverordnung auslaufen zu lassen. Sie sei nur in zwei Fällen zum Einsatz gekommen, es handele sich daher um „totes Recht“. Die Kommunen hätten mithin so gut wie nie Gebrauch davon gemacht, bestimmte Stadtviertel (“Milieus“) zu identifizieren, um die Umwandlung kommunaler Wohnungen in private zu stoppen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete das Gutachten als Auftragsarbeit und Mogelpackung: „Der von der Landesregierung angekündigte Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes geht im Grundsatz weiter“, sagte Fraktionsvize Jochen Ott. Fraktionskollege Andreas Becker ergänzte, es mache keinen Sinn, Durchschnittswerte des Landes heranzuziehen: „Jeder weiß, dass es in NRW erhebliche Unterschiede auf den Wohnungsmärkten im ländlichen Raum und in den städtischen Ballungszentren gibt.
Die Grünen begrüßten hingegen, die Verlängerung von drei der vier Verordnungen zum Mieterschutz. Die seinerzeit von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Mieterschutzverordnungen seien damals sinnvoll gewesen und seien auch heute notwendiger denn je. Auch die Mietpreisbremse werde wegen der jüngst vom Bund beschlossenen Verschärfung ihre Wirkung in Zukunft stärker entfalten können, so der Fraktionsvorsitzende Arndt Klocke.