Kitas sollen in vier Phasen wieder öffnen können
BERLIN (jd) Die Familienminister der Länder haben sich mit dem Bundesfamilienministerium darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Ländern „behutsam und stufenweise“wieder geöffnet werden sollen. Wie unsere Redaktion aus Länderkreisen erfuhr, sind dafür vier Phasen vorgesehen: von der aktuell bestehenden Notbetreuung über eine erweiterte Notbetreuung und einen eingeschränkten Regelbetrieb bis zum vollständigen Regelbetrieb.
Die Beschlüsse sind Empfehlungen für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Donnerstag, bei dem Bund und Länder das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten wollen. Mit Verweis auf die schrittweisen Öffnungen der Schulen hatten Experten immer wieder betont, dass auch die Kitas für möglichst viele Kinder Betreuungsangebote schaffen sollten, sofern es der Infektionsschutz zulasse.
Auch die Familienminister betonen in ihrem Beschluss, dass es oberstes Ziel bleibe, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Dennoch müssten die Belange der Kinder, gerade der Kleinkinder, und die Bedürfnisse der Eltern stärker berücksichtigt werden, hieß es.
Die Minister haben beschlossen, dass insbesondere in der Phase der erweiterten Notbetreuung nach jedem einzelnen Erweiterungsschritt zunächst mindestens zwei Wochen lang das Infektionsgeschehen beobachtet werden soll, bevor eine weitere Maßnahme folgen kann. Zudem sollten sich die Länder bei den anstehenden Entscheidungen zu den schrittweisen Erweiterungen der Betreuung möglichst am Bedarf für die frühkindliche Entwicklung orientieren, hieß es. Das betrifft besonders Kinder, deren Schutz und Wohl sonst gefährdet wären. Auch Kinder mit einem besonderen Förderbedarf zum Beispiel beim Erlernen einer Sprache sowie Vorschulkinder werden genannt.
Zur Entlastung der Familien schlagen die Minister auch vor, die Öffnung von Spielplätzen zu überprüfen. Außerdem soll in Betracht gezogen werden, familiäre Betreuungsformen zu erlauben.