Bewährungsstrafe für Angriff auf Polizisten
DÜSSELDORF (wuk) Für einen massiven Angriff mit einem Auto gegen einen Polizisten hatte das Amtsgericht Düsseldorf einen Autofahrer (31) zu 34 Monaten Haft verurteilt. In seiner Berufung fand er beim Landgericht jetzt mildere Richter. Sie reduzierten die Strafe und setzten sie zur Bewährung aus. Damit würdigte die Strafkammer die Bemühungen des Angeklagten um Besserung.
Vor zwei Jahren war er frühmorgens aus einer Kö-Disko mit rund zwei Promille Alkohol im Blut ins Sportcoupé eingestiegen, das seinem Vater gehört. Als er beim Ausparken ein Auto rammte, fiel er Polizisten auf, die in der Nähe einen Einsatz hatten. Einer der Beamten stellte sich vors Auto des Angeklagten, doch der gab trotzdem Gas und fuhr mit dem Polizisten auf der Motorhaube los – bevor der sich abrollen konnte und mit leichten Blessuren davonkam.
Zunächst war gegen den betrunkenen Fahrer sogar wegen Mordversuchs ermittelt worden. Beim Amtsgericht wurde der Vorfall dann aber als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf den Beamten, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein. Dafür gab es eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Inzwischen befindet sich der Verurteilte aber in therapeutischer Behandlung
und hat sich einer regelmäßigen Abstinenzkontrolle unterworfen. Zudem leistet er ein Anti-Aggressions-Training ab. Unter diesen Umständen hielt das Landgericht eine Reduzierung der Strafe für vertretbar. Als Auflage muss der 31-Jährige aber die Therapie fortsetzen und auch die Abstinenzkontrolle, bevor er sich in zweieinhalb Jahren wieder um einen Führerschein bewerben darf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.