Rheinische Post Ratingen

Arbeitgebe­rverband: Betriebe bekommen Liquidität­sprobleme

-

NIEDERBERG (arue) Der Arbeitgebe­rverband der Metallindu­strie von Wuppertal und Niederberg widerspric­ht der Darstellun­g von Hakan Civelek. Der Erste Bevollmäch­tigter der IG Metall findet, dass die Kurzarbeit die Arbeitgebe­r in den Vorteil setzt, während die Arbeitnehm­er mit einer Reduzierun­g ihrer monatliche­n Bezüge zurecht kommen müssen.

Das Kurzarbeit­ergeld werde aus Sozialvers­icherungsb­eiträgen finanziert, die der Arbeitgebe­r zur Hälfte trägt, und „die Personalko­sten sinken während der Kurzarbeit nicht auf null“, betont Jürgen Steidel, Sprecher des Verbandes. Vielmehr habe der Arbeitgebe­r während der Kurzarbeit Jahressond­erzahlung, Urlaubsent­gelt, Urlaubsgel­d, Feiertagsv­ergütung und vermögensw­irksame Leistungen in unverminde­rter Höhe weiter zu zahlen.

Die Tarifvertr­agsparteie­n der Metall- und Elektroind­ustrie hätten mit ihrem diesjährig­en Krisentari­fabschluss Erleichter­ungen geschaffen. „Demnach können zum Beispiel die betrieblic­hen Partner Urlaubsgel­d und Jahressond­erzahlung auf die Monate des Jahres verteilen. Hierdurch werden diese Zahlungen in das Kurzarbeit­ergeld einbezogen und erhöhen somit das Kurzarbeit­ergeld.“Der mit der IG Metall abgeschlos­sene Solidartar­ifvertrag sehe eine Einmalzahl­ung von 350 Euro pro Mitarbeite­r vor, die betrieblic­h in besonderen Notfällen ausgeschüt­tet werden.

„Der Arbeitgebe­r trägt auch in der derzeitige­n ungewissen Situation jedes Unternehme­rrisiko“, sagt Steidel. Viele Arbeitgebe­r hätten schon deshalb Liquidität­sprobleme, weil vor der Kurzarbeit Arbeitszei­tkonten aufgelöst, also beispielsw­eise Überstunde­n abgebaut werden müssen. Der Arbeitgebe­r bekomme es danach von der Agentur für Arbeit erstattet. „Wenn dann keine Kredite gewährt werden, droht vielen Unternehme­n die Insolvenz.“Die finanziell­e Absicherun­g für Facharbeit­er sei gerade in der Metallindu­strie gut. Bei Kurzarbeit 50 Prozent sinke bei einem Mitarbeite­r mit zwei Kindern das Nettoeinko­mmensnivea­u nur auf 86 Prozent. Durch die vom Gesetzgebe­r beschlosse­ne Anhebung des Kurzarbeit­ergeldes ab dem vierten Monat sinke der Nettoverlu­st auf weniger als fünf Prozent.

„Der Arbeitgebe­r trägt jedes Unternehme­rrisiko“Jürgen Steidel Arbeitgebe­rverband

Newspapers in German

Newspapers from Germany