Arbeitgeberverband: Betriebe bekommen Liquiditätsprobleme
NIEDERBERG (arue) Der Arbeitgeberverband der Metallindustrie von Wuppertal und Niederberg widerspricht der Darstellung von Hakan Civelek. Der Erste Bevollmächtigter der IG Metall findet, dass die Kurzarbeit die Arbeitgeber in den Vorteil setzt, während die Arbeitnehmer mit einer Reduzierung ihrer monatlichen Bezüge zurecht kommen müssen.
Das Kurzarbeitergeld werde aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert, die der Arbeitgeber zur Hälfte trägt, und „die Personalkosten sinken während der Kurzarbeit nicht auf null“, betont Jürgen Steidel, Sprecher des Verbandes. Vielmehr habe der Arbeitgeber während der Kurzarbeit Jahressonderzahlung, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütung und vermögenswirksame Leistungen in unverminderter Höhe weiter zu zahlen.
Die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie hätten mit ihrem diesjährigen Krisentarifabschluss Erleichterungen geschaffen. „Demnach können zum Beispiel die betrieblichen Partner Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung auf die Monate des Jahres verteilen. Hierdurch werden diese Zahlungen in das Kurzarbeitergeld einbezogen und erhöhen somit das Kurzarbeitergeld.“Der mit der IG Metall abgeschlossene Solidartarifvertrag sehe eine Einmalzahlung von 350 Euro pro Mitarbeiter vor, die betrieblich in besonderen Notfällen ausgeschüttet werden.
„Der Arbeitgeber trägt auch in der derzeitigen ungewissen Situation jedes Unternehmerrisiko“, sagt Steidel. Viele Arbeitgeber hätten schon deshalb Liquiditätsprobleme, weil vor der Kurzarbeit Arbeitszeitkonten aufgelöst, also beispielsweise Überstunden abgebaut werden müssen. Der Arbeitgeber bekomme es danach von der Agentur für Arbeit erstattet. „Wenn dann keine Kredite gewährt werden, droht vielen Unternehmen die Insolvenz.“Die finanzielle Absicherung für Facharbeiter sei gerade in der Metallindustrie gut. Bei Kurzarbeit 50 Prozent sinke bei einem Mitarbeiter mit zwei Kindern das Nettoeinkommensniveau nur auf 86 Prozent. Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Anhebung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat sinke der Nettoverlust auf weniger als fünf Prozent.
„Der Arbeitgeber trägt jedes Unternehmerrisiko“Jürgen Steidel Arbeitgeberverband