Schwieriger Prozess
Jugendamt
Klaus-Peter Gerleit Neuss
Zu „Fünfjähriges Kind zu Tode geprügelt“(RP vom 23. April): Der jüngste Bericht aus der Welt unvorstellbarer Grausamkeiten enthält den fast üblichen Standardsatz „Die Familie war dem Jugendamt bekannt“. Das Jugendamt selbst hat bis auf wenige Ausnahmen keine Möglichkeiten, Kinder aus Familien heraus in Obhut zu nehmen. Das geschieht nur in Akut-Situationen, wenn die Misshandlung sofort erkennbar ist.
Oft nur möglich mit Unterstützung von Ordnungsamt oder Polizei. Danach muss das Jugendamt einen Antrag an das Familiengericht über dauerhafte Schutzmaßnahmen stellen. Nicht selten gehört zur Vorgeschichte solcher Fälle, dass Anträge zum Schutz des Kindeswohls von Familiengerichten abgelehnt wurden. Davon liest man nichts. Viele Mitarbeitende in Jugendämtern arbeiten verantwortungsvoll, sie wollen Schutzmaßnahmen einrichten, scheitern aber an zweifelhaften Gutachten oder ebenso zweifelhaft qualifizierten Gutachtern, denen sich Richterinnen und Richter bedienen. Dass Eingriffe in Familienverhältnisse nicht willkürlich erfolgen dürfen, ist ein wichtiges Rechtsgut. Die Kehrseite ist, dass niemand eine Fehlentscheidung treffen will und
Wo ist das Problem? Gebt Euren Kindern Seife, Handtuch, Hygienetücher, Toilettenpapier und einen Mund-Nasenschutz in die Schule mit. Bringt ihnen bei und lebt ihnen vor, diese Hygieneschutzmaßnahmen zuverlässig zu befolgen, damit es verinnerlicht wird. Mittlerweile kann fast jedes Kleinkind mit Mobiltelefon, Playstation etc. umgehen. Da müsste dies auch möglich sein. Warum muss alles, auch die simpelsten Dinge, durch den Staat geregelt werden? Wenn jeder für die grundlegenden Dinge Eigenverantwortung übernimmt, überstehen wir auch die durch Corona entstandenen Einschränkungen. Es gibt Schlimmeres!
Gaby Kriegers per Mail
Leserzuschriften
veröffentlicht die Redaktion ohne Rücksicht darauf, ob die darin zum Ausdruck gebrachten Ansichten mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich vor, sinnwahrende Kürzungen vorzunehmen. Im Falle der Veröffentlichung des Leserbriefs weisen wir am Beitrag den Klarnamen sowie den Wohnort des Einsenders aus. Für Rückfragen bittet die Redaktion, die Telefonnummer anzugeben. Unsere E-Mail-Adresse: