Bäder müssen jeden Schwimmer registrieren
Am Mittwoch dürfen die Freibäder wieder öffnen. Auch für Restaurants und Hotels gibt es Konkretisierungen.
DÜSSELDORF (RP) Schwimmen in Zeiten von Corona: Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Wochenende die neuen Regeln für Freibäder veröffentlicht, die ab Mittwoch wieder eröffnen dürfen. Vorgeschrieben wird in den „Hygieneund Infektionsschutzstandards“eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand – auch im Becken und in Duschen – sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden.
Freibäder müssen den Zutritt so regeln, „dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind“. Als Maßstab könne man einen Besucher pro zehn Quadratmeter nehmen. „Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren“, Einzelumkleiden „sind bevorzugt zu nutzen. Sammelumkleiden sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Meter zulässig.“
Auch „die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich“. Dies gilt laut des Regelwerks für alle Bereiche des Schwimmbads – also auch die Becken. Es sei denn, man lebt in einem Haushalt oder ist mit einer befreundeten Familie unterwegs. Der klassische Freibad-Kiosk mit Pommes Frites und Eis darf öffnen – Selbstbedienung an Getränkespendern ist verboten. Flaschen dürfen aber ausgegeben werden.
Wer kommt und geht, soll mit der dazugehörigen Uhrzeit registriert werden. Namen und Kontaktdaten müssen für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Verleih von Schwimmutensilien (zum Beispiel Schwimmnudeln, -flügel oder Tauchringe) ist unzulässig. Angebote wie Saunen bleiben geschlossen.
An den bisher fehlenden Vorgaben der Politik für die Wiedereröffnung hatte es viel Kritik gegeben. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hatte etwa die Landesregierung scharf kritisiert. Ohne
Vorgaben würde ein „maximaler Flickenteppich bei den Freibädern“entstehen.
Die jetzt veröffentlichten Standards enthalten auch konkrete Regeln für Restaurants. Hinzu kommt die Möglichkeit, Gästen einen Mundschutz zu geben – wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen. So kann zum Beispiel beim Gang auf die Toilette vom Mindestabstand zu anderen Tischen abgesehen werden. Gewürzstreuer und Zahnstocher dürfen nicht offen auf dem Tisch stehen. Werden sie angereicht, müssen sie nach der Benutzung abgewischt werden – wie auch Speisekarten.
In Fitnessstudios gelten weniger strenge Zutritts-Regeln als zum Beispiel für Freibäder: So werden als Maßstab pro Kunde sieben Quadratmeter – statt zehn – angesetzt. Dafür ist „aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining)“verboten.
Hotels dürfen ab diesem Montag wieder öffnen. „Beschäftigte, die direkten Kontakt mit Gästen haben, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen“, heißt es in der Verordnung. Die Zimmerreinigung soll „bei kürzeren Aufenthalten“nicht jeden Tag sondern nur nach der Abreise erfolgen. Alles, was im Zimmer liegt – zum Beispiel Zeitschriften oder Kulis – muss mindestens nach jedem Gästewechsel gereinigt werden.