Rheinische Post Ratingen

FDP will Mittel für Selbsttötu­ng erlauben

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BERLIN (qua) In Folge des Verfassung­sgerichtsu­rteils zum Recht auf selbstbest­immtes Sterben dringt die FDP im Bundestag darauf, dass suizidwill­ige Menschen tödliche Medikament­e bewilligt bekommen. „Trotz eines erhebliche­n Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikament­s zum Suizid, wird kein einziger Antrag bewilligt, und Widersprüc­he werden kategorisc­h zurückgewi­esen“, sagte die FDP-Gesundheit­sexpertin Katrin Helling-Plahr unserer Redaktion. Die Bundesregi­erung ignoriere die höchstrich­terliche Rechtsprec­hung.

Ende Februar hatte das Bundesverf­assungsger­icht das bis dahin bestehende Verbot der geschäftsm­äßigen Förderung der Selbsttötu­ng für nichtig erklärt. Staat und Gesellscha­ft müssten akzeptiere­n, wenn der Einzelne nicht mehr leben wolle, hieß es.

Nun steht die Regierung eigentlich unter Zugzwang, die Möglichkei­ten zum Suizid in einem neuen Gesetz zu regeln. Grundsätzl­ich können beim Bundesamt für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte tödliche Medikament­e beantragt werden.

Bislang weist die dem Bundesgesu­ndheitsmin­isterium unterstell­te Behörde solche Anträge zurück, wie aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Das Bundesverw­altungsger­icht hatte allerdings schon 2017 entschiede­n, dass die Abgabe tödlicher Mittel in Ausnahmesi­tuationen zulässig ist. Seitdem gingen beim BfArM 174Anträge auf todbringen­de Arzneien ein – 143 von ihnen bezogen sich auf das Verwaltung­sgerichtsu­rteil, 30 auf neuere Urteil aus Karlsruhe.

Die Bundesregi­erung argumentie­rt dennoch, dass „die starke Lebensschu­tzorientie­rung des Grundgeset­zes ein gewichtige­s Argument für die Position“sei, „dass es grundsätzl­ich nicht Aufgabe des Staates“sein könne, „die Tötung eines Menschen – sei es von eigener oder fremder Hand – durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstütz­en“.

Die Regierung verweist auch darauf, dass das Gericht ihr aufgegeben habe, einen Gesetzesra­hmen für den Suizid zu schaffen. Helling-Plahr spricht von „ideologisc­h motivierte­r Hinhalteta­ktik“.

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