FDP will Mittel für Selbsttötung erlauben
BERLIN (qua) In Folge des Verfassungsgerichtsurteils zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben dringt die FDP im Bundestag darauf, dass suizidwillige Menschen tödliche Medikamente bewilligt bekommen. „Trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments zum Suizid, wird kein einziger Antrag bewilligt, und Widersprüche werden kategorisch zurückgewiesen“, sagte die FDP-Gesundheitsexpertin Katrin Helling-Plahr unserer Redaktion. Die Bundesregierung ignoriere die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Staat und Gesellschaft müssten akzeptieren, wenn der Einzelne nicht mehr leben wolle, hieß es.
Nun steht die Regierung eigentlich unter Zugzwang, die Möglichkeiten zum Suizid in einem neuen Gesetz zu regeln. Grundsätzlich können beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte tödliche Medikamente beantragt werden.
Bislang weist die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde solche Anträge zurück, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte allerdings schon 2017 entschieden, dass die Abgabe tödlicher Mittel in Ausnahmesituationen zulässig ist. Seitdem gingen beim BfArM 174Anträge auf todbringende Arzneien ein – 143 von ihnen bezogen sich auf das Verwaltungsgerichtsurteil, 30 auf neuere Urteil aus Karlsruhe.
Die Bundesregierung argumentiert dennoch, dass „die starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes ein gewichtiges Argument für die Position“sei, „dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates“sein könne, „die Tötung eines Menschen – sei es von eigener oder fremder Hand – durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen“.
Die Regierung verweist auch darauf, dass das Gericht ihr aufgegeben habe, einen Gesetzesrahmen für den Suizid zu schaffen. Helling-Plahr spricht von „ideologisch motivierter Hinhaltetaktik“.