Volkswagen-Strafverfahren
Love-Parade-Prozess
Zu „Freikauf erster Klasse‘‘ (RP vom 21. Mai): Die Einstellung des Wirtschaftsstrafverfahrens gegen zwei Mitglieder des Vorstandes der Volkswagen AG (im Jahr 2015) ist doch der blanke Hohn. Man kann sich also für viel Geld freikaufen, und dieses Geld wird ja noch von dem Arbeitgeber gezahlt. Und dieses Vorgehen wird noch vom Aufsichtsrat nach umfassender Prüfung und Abwägung befürwortet, na klar, einer der ehemaligen Beschuldigten ist heute Aufsichtsrat-Vorsitzender. Und Herr Weil als vom Volk gewählter Vertreter und Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und Mitglied im Aufsichtsrat findet dies auch gerecht. Muss er ja, denn das Geld fließt ja an „sein‘‘ Land. So ist heute das Leben – der „kleine‘‘ Mitarbeiter in den USA wird von Volkswagen entlassen.
Klaus Genz per Mail
Zu „Freikauf erster Klasse‘‘ (RP vom 21. Mai): Man hat das Gefühl, hier hat das Land Niedersachsen dezent nachgeholfen. Die Krawattenträger aus der Teppichbodenetage kommen leider immer davon. Betriebsrat und Gewerkschaften halten da die Klappe. Schade.
Josef Pauli Ratingen
Erschütternd
Die Tatsache, dass der Love-Parade-Prozess jetzt, zehn Jahre nach dem tragischen Ereignis und nach zweijähriger Verhandlung eingestellt worden ist, zeigt nicht nur, wie langsam die Mühlen der Justiz in unserem Lande mahlen. Sie liefert auch ein erschütterndes Beispiel dafür, wie sich die Akteure der Veranstaltung mit fassungslos