Stadt untersagt Protestzug durch Düsseldorf
DÜSSELDORF (veke) Stadt und Polizei haben strikte Auflagen für die Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Sonntag erlassen. So ist ein Protestzug durch die Innenstadt untersagt. Stattdessen darf es nur eine Kundgebung auf den Rheinwiesen geben. Zudem müssen alle Teilnehmer den Mindestabstand einhalten und Maske tragen. Das wurde in einer ordnungsrechtlichen Verfügung festgelegt. Der Organisator habe auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. „Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt
werden dies konsequent überwachen“, sagte ein Polizeisprecher.
Grund für die Auflagen seien die hohen Infektionszahlen in Düsseldorf, teilte die Stadt mit. Alle Martinszüge wurden verboten, darum sei es für die Gesellschaft „wohl nur schwer nachzuvollziehen“, wenn ein „festlicher Lichterzug“, wie der Veranstalter die Demo nennt, stattfinden könnte, „obwohl die Gesundheitsgefährdung die gleiche ist“.
Der Stadt zufolge sind 5000 Demonstranten angemeldet, der Organisator rechnet mit bis zu 3000
Teilnehmern. Die Corona-Schutzverordnung sieht bei Versammlungen mit mehr als 25 Personen das Tragen einer Maske vor. Nur Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von dieser Regel ausgenommen. Das Ordnungsamt habe festgestellt, dass bei Versammlungen die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, teilte die Stadt mit. Um die Kinder zu schützen, die keine Maske tragen müssen, sei das Einhalten der Maskenpflicht am Sonntag besonders wichtig. Die Gefahr, dass die Demonstration zu einem „Superspreading-Event“
werde, sei sonst hoch, weil die Kinder am nächsten Tag wieder Schulen und Kitas besuchen. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde bislang keine Klage gegen die Verfügung eingereicht.
Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: „Wir begrüßen die Entscheidung, die Demonstration nicht in der engen Innenstadt zuzulassen. Das Gelände der Rheinkirmes ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Versammlungsfreiheit und Schutz der Allgemeinheit.“