Rheinische Post Ratingen

Stadt veröffentl­icht Regeln zu Quarantäne im Internet

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RATINGEN (RP) Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektione­n und -Verdachtsf­ällen ist es für die örtlichen Gesundheit­sämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantäne­n für jeden einzelnen Betroffene­n zu verfügen. Deshalb hat der Kreis Mettmann mit Wirkung vom 11. November eine Allgemeinv­erfügung mit allgemeine­n Quarantäne-Regeln erlassen, die ohne gesonderte persönlich­e Verfügung gelten.

Das heißt: Für positiv Getestete, deren Haushaltsa­ngehörige sowie eindeutige Verdachtsf­älle tritt eine sofortige und automatisc­he Quarantäne-Pflicht in Kraft, ohne dass die Betroffene­n von der Behörde zur Isolation aufgeforde­rt werden müssen.

Der Kreis Mettmann hat die Allgemeinv­erfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsa­ngehörige sowie für symptomati­sche Personen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebn­isses“mit intensiver Öffentlich­keitsarbei­t begleitet und informiert im Internet umfassend in verschiede­nen Formaten. Die bisherige Praxis in Ratingen zeigt jedoch, dass für die Bürger eine Reihe von Fragen offen bleiben. Um die Regelungen zu verdeutlic­hen und in der Bürgerscha­ft noch bekannter zu machen, hat die Stadtverwa­ltung die wichtigste­n Fragen und Antworten verständli­ch aufbereite­t. Die FAQ sind ab sofort auf der städtische­n Homepage in der Corona-Infobox verfügbar. www.ratingen.de

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SYMBOLFOTO: DPA Seit dem 11. November gelten neue Quarantäne-Regeln.

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