So sollen Lastenräder gefördert werden
Die Stadt soll mit einem Fördersatz von 50 Prozent Düsseldorfern einen Anreiz für den Kauf von Lastenrädern bieten.
DÜSSELDORF Als erstes Gremium berät am Mittwoch der Ordnungsund Verkehrsausschuss über die Beschlussvorlage der Verwaltung, wie ab dem 1. Juni das „Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern“aussehen soll. Die Stadt möchte mit einer Kaufprämie für
Lastenräder Anreize für einen emissionsfreien Transport bieten. Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere in Düsseldorf ansässige kleine Unternehmen, Vereine und Privatpersonen angesprochen werden. Das schwarz-grüne Ratsbündnis will für das Förderprogramm jährlich eine Million Euro zur Verfügung stellen. Die Summe stammt aus dem neuen mit 60 Millionen Euro gefüllten Klimapaket.
Wer ist antragsberechtigt? Bisher wurden von der Stadt keine Lastenräder gefördert. Antragsberechtigt sollen nun sein: Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Düsseldorf, eingetragene und gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Vereinsregister
oder mit Niederlassung in Düsseldorf), private Unternehmen bis zu einer Größe von neun Mitarbeitern sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Düsseldorf ), in freier Trägerschaft befindliche Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser. Die geförderten Lastenfahrräder können sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden.
Wie hoch ist die Förderung? Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten,
maximal 2500 Euro pro Lastenfahrrad beziehungsweise maximal 3000 Euro für Gespanne. Bei Privaten ist ein Antrag je Haushalt zulässig, bei Gewerbetreibenden können maximal zwei Fahrzeuge oder Gespanne gefördert werden. Gefördert werden nur neue Räder.
Welche Räder sind förderfähig? Alle serienmäßig hergestellten Lastenfahrräder, eine elektrische Antriebsunterstützung ist erlaubt. Die Räder müssen über ein Mindesttransportvolumen
von einem Kubikmeter verfügen, eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können oder eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben. Ebenso förderfähig sind Gespanne aus einem Lastenrad und einem Anhänger zum Transport. Der Anhänger muss eine Zuladung von mindestens 100 Kilogramm haben. Nicht förderfähig sind: Lastenräder und Gespanne, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, Fahrräder, die vorrangig für den gewerblichen Personentransport
konzipiert wurden (etwa Rikschas), Fahrräder, deren Transportfläche als reine Werbe- oder Verkaufsfläche genutzt wird (zum Beispiel zum Getränkeverkauf ).
Wie lange gilt die Nutzungpflicht? Wer eine Förderung erhält, verpflichtet sich, das Lastenrad mindestens für drei Jahre überwiegend im innerstädtischen Verkehr als Ersatz für die Nutzung eines Pkw zu nutzen. Die Stadt behält es sich in dieser Zeit vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn das Rad zum Beispiel verkauft wird oder auch, wenn bei Unternehmen der Mindestlohn nicht eingehalten wird.
Was sagt der ADFC? Der Fahrradclub begrüßt das Förderprogramm. Er hatte auch einen Fördersatz von 50 Prozent für jedes neue Lastenrad gefordert.