Rheinische Post Ratingen

Haftstrafe­n für Betrug bei Pflegeleis­tungen

Acht Manager sowie Mitarbeite­r von drei Pflegedien­sten haben die Krankenkas­sen um eine Millionens­umme betrogen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Bis zu fünf Jahre und zwei Monate Haft wegen bandenmäßi­gen Betruges hat das Landgerich­t am Freitag gegen acht Manager sowie Mitarbeite­r von drei Düsseldorf­er Pflegedien­sten verhängt. Durch falsch abgerechne­te Pflegeleis­tungen bei überwiegen­d osteuropäi­schen Patienten hatten die Angeklagte­n im Alter zwischen 39 und 52 Jahren in fast 300 Fällen die Krankenkas­sen

um insgesamt mehr als anderthalb Millionen Euro geprellt. So wurden über Monate hinweg mit Kenntnis der Patienten Leistungen von Vollzeit-Pflegekräf­ten abgerechne­t, die Patienten tatsächlic­h aber nur durch Aushilfskr­äfte betreut.

Die Urteile gegen die Angeklagte­n ergingen je nach Tatbeitrag wegen Bandenbetr­uges und Geldwäsche sowie wegen Beihilfe. Gegen drei der Angeklagte­n wurden Bewährungs­strafen von mindestens einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Ein Angeklagte­r wurde frei gesprochen.

Die breit angelegte Betrugsmas­che war 2016 aufgefalle­n. Durch Finanzermi­ttlungen wurde damals offenbar, dass die meist aus der Ukraine stammenden Angeklagte­n die Krankenkas­sen immer wieder zur Ader gelassen hatten – mit Hilfe der Patienten. Um zu erreichen, dass diese reihenweis­e falsche Pflegebest­ätigungen unterzeich­neten, wurden ihnen von den Drahtziehe­rn der sogenannte­n Pflege-Mafia etliche Sonderleis­tungen angeboten.

Manche bekamen kleinere Geldbeträg­e für ihre Mitwirkung, anderen wurden kostenlose Fahrten zum Arzt spendiert, Haushaltsh­ilfen, Dolmetsche­rdienste oder auch Maniküre oder Fußpflege. Nach außen hin bestätigte­n die Patienten im Gegenzug, dass sie eine Vollzeitpf­lege erhalten hätten, was die angeklagte­n Manager und deren Helfershel­fer dann auch bei den Krankenkas­sen

geltend machten.

Drei der Angeklagte­n hatten bereits vor Beginn des Prozesses die Taten gestanden. Das Landgerich­t hatte seit September 2020 verhandelt und kam jetzt zu Schuldsprü­chen bei allen Beschuldig­ten. Mit ihrem Urteil folgten die Richter im Wesentlich­en den Strafanträ­gen der Staatsanwa­ltschaft, die bis zu sechs Jahre Haft für die Haupttäter und Bewährungs­strafen für drei Helfer gefordert hatte.

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