Haftstrafen für Betrug bei Pflegeleistungen
Acht Manager sowie Mitarbeiter von drei Pflegediensten haben die Krankenkassen um eine Millionensumme betrogen.
DÜSSELDORF Bis zu fünf Jahre und zwei Monate Haft wegen bandenmäßigen Betruges hat das Landgericht am Freitag gegen acht Manager sowie Mitarbeiter von drei Düsseldorfer Pflegediensten verhängt. Durch falsch abgerechnete Pflegeleistungen bei überwiegend osteuropäischen Patienten hatten die Angeklagten im Alter zwischen 39 und 52 Jahren in fast 300 Fällen die Krankenkassen
um insgesamt mehr als anderthalb Millionen Euro geprellt. So wurden über Monate hinweg mit Kenntnis der Patienten Leistungen von Vollzeit-Pflegekräften abgerechnet, die Patienten tatsächlich aber nur durch Aushilfskräfte betreut.
Die Urteile gegen die Angeklagten ergingen je nach Tatbeitrag wegen Bandenbetruges und Geldwäsche sowie wegen Beihilfe. Gegen drei der Angeklagten wurden Bewährungsstrafen von mindestens einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.
Die breit angelegte Betrugsmasche war 2016 aufgefallen. Durch Finanzermittlungen wurde damals offenbar, dass die meist aus der Ukraine stammenden Angeklagten die Krankenkassen immer wieder zur Ader gelassen hatten – mit Hilfe der Patienten. Um zu erreichen, dass diese reihenweise falsche Pflegebestätigungen unterzeichneten, wurden ihnen von den Drahtziehern der sogenannten Pflege-Mafia etliche Sonderleistungen angeboten.
Manche bekamen kleinere Geldbeträge für ihre Mitwirkung, anderen wurden kostenlose Fahrten zum Arzt spendiert, Haushaltshilfen, Dolmetscherdienste oder auch Maniküre oder Fußpflege. Nach außen hin bestätigten die Patienten im Gegenzug, dass sie eine Vollzeitpflege erhalten hätten, was die angeklagten Manager und deren Helfershelfer dann auch bei den Krankenkassen
geltend machten.
Drei der Angeklagten hatten bereits vor Beginn des Prozesses die Taten gestanden. Das Landgericht hatte seit September 2020 verhandelt und kam jetzt zu Schuldsprüchen bei allen Beschuldigten. Mit ihrem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die bis zu sechs Jahre Haft für die Haupttäter und Bewährungsstrafen für drei Helfer gefordert hatte.