Rheinische Post Ratingen

Ausgangssp­erre tritt am Samstag in Kraft

Das Ratinger Ordnungsam­t wird am Wochenende kontrollie­ren. Es gibt viele Regelungen zu beachten.

- VON TOBIAS DUPKE UND NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Sie kommt. Die Corona-Notbremse drosselt ab Samstag das Leben in Ratingen und in den anderen Städten im Kreis Mettmann. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für das neue Infektions­schutzgese­tz gegeben. Ziel der Kontaktbes­chränkunge­n: die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu verlangsam­en. Wenn eine Stadt oder ein Landkreis an drei Tagen eine Inzidenz von 100 oder mehr aufweist, treten die neuen, bundesweit einheitlic­hen Regeln in Kraft. Der Kreis Mettmann lag am 21. März zuletzt unter diesem Wert (Inzidenz damals: 82,4). Der Grillabend mit Freunden oder das Lauftraini­ng vor Sonnenaufg­ang sind nun also erst einmal nicht mehr möglich. Ein Überblick über die neuen Regelungen. Ausgangssp­erre Sie tritt in der Nacht zu Samstag, 0 Uhr, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie täglich von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. In dieser Zeit dürfen die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Wer nach 22 Uhr noch alleine mit dem Hund rausgehen oder eine Runde joggen möchte, kann das aber auch noch machen – zumindest bis 24 Uhr. Im Ratinger Ordnungsam­t hieß es, dass man am Wochenende Kontrollen mit Blick auf die Corona-Schutzvero­rdnung durchführe­n werde. Das sei auch sonst der Fall.

Polizeispr­echer Daniel Uebber ergänzt: „Die Polizei wird verstärkt Präsenz zeigen. Wir werden im Rahmen des normalen Streifendi­enstes auf die Einhaltung der Ausgangssp­erre achten, aber auch gezielt Kollegen für solche Kontrollen einsetzen.“Von der Ausgangssp­erre ausgenomme­n sind in der Regel die Ausübung eines Berufs oder Mandats sowie die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“wie etwa gesundheit­liche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinisc­he Behandlung­en. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmun­g von Sorge- oder Umgangsrec­ht, die unaufschie­bbare Betreuung Unterstütz­ungsbedürf­tiger oder Minderjähr­iger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisba­re Zwecke“. Die Ausgangssp­erre

wird aufgehoben, wenn die Inzidenz im Kreis Mettmann an fünf aufeinande­r folgenden Tagen unter einem Wert von 100 bleibt – dann treten die Extra-Auflagen wie die Ausgangssp­erre am übernächst­en Tag wieder außer Kraft. Kontakte Treffen zwischen zwei Haushalten sind weiterhin möglich, jedoch nur in reduzierte­r Form. Denn die Menschen eines Hausstande­s dürfen sich nur noch mit einer Person eines anderen Hausstande­s treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkü­nfte von Ehe- und Lebenspart­nern oder zur Wahrnehmun­g des Sorge- und Umgangsrec­hts

gilt die Kontaktbes­chränkung nicht.

Einkaufen Im Kreis Mettmann ist schon seit Anfang der Woche ausschließ­lich „Click & Collect“möglich. Das bleibt auch in Zukunft so. „Test, Click & Meet“, also das Einkaufen im Geschäft nach vorherigem Test mit negativem Ergebnis, kann erst wieder ab einer Inzidenz von unter 150 angeboten werden. Ausgenomme­n von Schließung­en oder starken Beschränku­ngen bleiben weiterhin der Lebensmitt­elhandel, Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker,

Hörakustik­er, Tankstelle­n, Zeitungsve­rkäufer, Buchhandlu­ngen, Blumenläde­n, Tierbedarf­s- und Futtermitt­elmärkte, Gartenmärk­te und der Großhandel.

Schulen Im Bundesgese­tz sind auch die Maßnahmen für den Präsenzunt­erricht geregelt. Normaler Unterricht ist mit zwei Tests pro Woche bis zu einer Inzidenz von 100 möglich. Über diesem Wert gilt Wechselunt­erricht. Ab 165 wird ab dem übernächst­en Tag der Präsenzunt­erricht in Schulen, Berufsschu­len, Hochschule­n, Einrichtun­gen der Erwachsene­nbildung und ähnlichen Einrichtun­gen verboten. Ausnahmen für Abschlussk­lassen und Förderschu­len sind möglich.

Kitas Die Inzidenzgr­enze von 165 gilt nicht nur für Schulen, sondern auch für Kitas. Sie gehen ab Montag wieder in den Notbetrieb. Um die Kinder wie bisher in der Kita oder Tagespfleg­e betreuen zu lassen, reicht eine schriftlic­he Erklärung der Eltern, dass sie auf die Notbetreuu­ng angewiesen sind.

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY Das Ordnungsam­t wird an diesem Wochenende – wie sonst üblich – in mehreren Schichten unterwegs sein, natürlich auch in der Innenstadt.

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