Impfstatus-Abfrage in Heimen
Berlin will neue Corona-Regeln. Entscheidend soll die Auslastung der Kliniken sein.
BERLIN Nach dem Willen von Union und SPD sollen Arbeitgeber im Bildungs- und Gesundheitswesen künftig einen Nachweis von ihren Beschäftigten über eine Impfung gegen Covid-19 oder eine überstandene Infektion einholen dürfen. Dafür wollen die Regierungsfraktionen das Infektionsschutzgesetz ändern. Der entsprechende Änderungsantrag, über den am Freitag im Gesundheitsausschuss kontrovers debattiert wurde, liegt unserer Redaktion vor. Die Ausweispflicht soll allerdings nur gelten, solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite ausgerufen ist.
Laut dem Änderungsantrag soll die Krankenhaus-Inzidenz – also die Corona bedingten Klinikeinweisungen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage – als bundesweiter Richtwert für künftige CoronaSchutzmaßnahmen im Gesetz verankert werden. Weitere Indikatoren wie die bisher bekannte Sieben-Tage-Inzidenz, die verfügbaren Kapazitäten auf den Intensivstationen und die Impfquote sollen weiterhin berücksichtigt werden.
Zudem wollen die Regierungsfraktionen die sogenannte 3G-Regel im Bundesgesetz verankern – also die Vorgabe, dass nur vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu bestimmten Einrichtungen bekommen. Eine bundesweite Vorgabe der 2G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen bestimmte Zugänge erlaubt, ist nicht geplant. Die Grünen kritisierten die Vorlage. Die Regierung lasse „Planbarkeit und Nachvollziehbarkeit in der Pandemiebekämpfung weiterhin vermissen“, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. „Sie will ein unübersichtliches Sammelsurium an Punkten, die berücksichtigt werden könnten, zur Grundlage der Corona-Politik machen.“Unter anderem fordert er eine 2G-Regel ab einem klar definierten Auslastungswert der Krankenhäuser.
Bis kurz vor der Ausschusssitzung am Freitag hatte es auch zwischen Union und SPD große Uneinigkeit über die neuen Corona-Vorgaben gegeben. Doch die Zeit drängt. Der Bundestag soll die Gesetzesänderungen am Dienstag beschließen.