Rheinische Post Ratingen

Ex-Bürgermeis­terin Hock verklagt, weil sie einen großen Hund hat

- VON WULF KANNEGIESS­ER

OBERKASSEL­Dieser Hund ist groß. Und der Mann am anderen Ende der Leine würde „immer feindlich“gucken: Mit diesen Beschreibu­ngen wollte ein Nachbar (57) von Ex-SPD-Bürgermeis­terin Gudrun Hock am Freitag vorm Amtsgerich­t seine Beschwerde gegen Hock und den Hund ihres Lebensgefä­hrten begründen.

Jener Nachbar aus Oberkassel hatte sich bei der HockVermie­terin darüber beklagt, dass er sich von der neunjährig­en Cane-Corso-Hündin „Hanubis“im Treppenhau­s andauernd „bedroht“fühle. Doch auch als „Kronzeuge“der jetzt verhandelt­en Vermieter-Klage gegen Hock konnte der Nachbar keine einzige objektive Bedrohung durch das Tier schildern.

Hock zeigte sich hinterher fassungslo­s: „Es kann doch nicht sein, dass man in Deutschlan­d wegen nix vor Gericht gezerrt wird!“Wie die Richterin den Fall beurteilt, will sie am 24. September verraten.

Schon lange schwelt in dieser Hausgemein­schaft der Zoff, den sich jener Nachbar mit der Ex-Bürgermeis­terin liefert. Der Nachbar („Ich habe keine Lust auf Streit, will doch nur ruhig und sicher in meiner Wohnung leben!“) gab an, er sei Anfang 2017 in dieses Mehrpartei­enhaus eingezogen – als Hock dort schon jahrelang wohnte, zeitweise mit ihrem Lebensgefä­hrten und dessen damaligem Hund „Nino“. Nach dem Tod von „Nino“habe der benachbart­e Kaufmann Anfang 2018 geglaubt, „jetzt ist Ruhe“. Doch dann habe Hock, die sich mit ihrem Partner über weite Teile des Jahres in Frankreich aufhält, von dort einen neuen Hund mitgebrach­t: „Hanubis“.

Der Nachbar beteuerte im Zeugenstan­d, er habe „nichts gegen Hunde, ich hatte früher sogar selbst welche“. Doch bei Begegnunge­n mit „Hanubis“im Treppenhau­s oder am Fahrstuhl empfinde er das Tier „eher als bedrohlich“. Warum, hakte die Richterin nach. „Der Hund ist groß und das Herrchen wirkt immer feindlich“, so der Nachbar.

Allein deswegen sollte Hock per Zivilklage jetzt gezwungen werden, ihre Wohnung mit dem Hund ihres Partners nur noch zu verlassen, wenn „Hanubis“angeleint ist. Seit 2019 sei das auch der Fall, gab der Nachbar zu. Hier schnaubte HockAnwalt Jens Ewelt hörbar durch: Obwohl Gudrun Hock also den Hund ohne juristisch­e Verpflicht­ung sogar nach Aussage des „Kronzeugen“schon seit 2019 auch im Treppenhau­s immer an der Leine hat, sei die Klage gegen Hock doch erst im März 2020 eingereich­t worden, merkte der Jurist an. Er sprach von „Schikane“, nannte die Klage „schlichtwe­g absurd“. Es gäbe nämlich „keinerlei Vorfälle, bei denen der Hund auch nur einmal gebellt hat oder sonst irgendwie störend aufgefalle­n ist, indem er zum Beispiel auf Nachbarn zugegangen wäre“.

Insgesamt nannte der Hock-Anwalt die Beschwerde des Nachbarn über Hock und den Hund ihres Lebensgefä­hrten „grenzwerti­g“und „sehr speziell“. In drei Wochen ergeht das Urteil der Richterin. Der Streitwert des Falles liegt bei 2000 Euro.

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FOTO : ENDERMANN Bereits wegen des inzwischen verstorben­en Cane-Corso-Rüden Nino hatte Gudrun Hock Stress mit dem Nachbarn.

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