Ex-Bürgermeisterin Hock verklagt, weil sie einen großen Hund hat
OBERKASSELDieser Hund ist groß. Und der Mann am anderen Ende der Leine würde „immer feindlich“gucken: Mit diesen Beschreibungen wollte ein Nachbar (57) von Ex-SPD-Bürgermeisterin Gudrun Hock am Freitag vorm Amtsgericht seine Beschwerde gegen Hock und den Hund ihres Lebensgefährten begründen.
Jener Nachbar aus Oberkassel hatte sich bei der HockVermieterin darüber beklagt, dass er sich von der neunjährigen Cane-Corso-Hündin „Hanubis“im Treppenhaus andauernd „bedroht“fühle. Doch auch als „Kronzeuge“der jetzt verhandelten Vermieter-Klage gegen Hock konnte der Nachbar keine einzige objektive Bedrohung durch das Tier schildern.
Hock zeigte sich hinterher fassungslos: „Es kann doch nicht sein, dass man in Deutschland wegen nix vor Gericht gezerrt wird!“Wie die Richterin den Fall beurteilt, will sie am 24. September verraten.
Schon lange schwelt in dieser Hausgemeinschaft der Zoff, den sich jener Nachbar mit der Ex-Bürgermeisterin liefert. Der Nachbar („Ich habe keine Lust auf Streit, will doch nur ruhig und sicher in meiner Wohnung leben!“) gab an, er sei Anfang 2017 in dieses Mehrparteienhaus eingezogen – als Hock dort schon jahrelang wohnte, zeitweise mit ihrem Lebensgefährten und dessen damaligem Hund „Nino“. Nach dem Tod von „Nino“habe der benachbarte Kaufmann Anfang 2018 geglaubt, „jetzt ist Ruhe“. Doch dann habe Hock, die sich mit ihrem Partner über weite Teile des Jahres in Frankreich aufhält, von dort einen neuen Hund mitgebracht: „Hanubis“.
Der Nachbar beteuerte im Zeugenstand, er habe „nichts gegen Hunde, ich hatte früher sogar selbst welche“. Doch bei Begegnungen mit „Hanubis“im Treppenhaus oder am Fahrstuhl empfinde er das Tier „eher als bedrohlich“. Warum, hakte die Richterin nach. „Der Hund ist groß und das Herrchen wirkt immer feindlich“, so der Nachbar.
Allein deswegen sollte Hock per Zivilklage jetzt gezwungen werden, ihre Wohnung mit dem Hund ihres Partners nur noch zu verlassen, wenn „Hanubis“angeleint ist. Seit 2019 sei das auch der Fall, gab der Nachbar zu. Hier schnaubte HockAnwalt Jens Ewelt hörbar durch: Obwohl Gudrun Hock also den Hund ohne juristische Verpflichtung sogar nach Aussage des „Kronzeugen“schon seit 2019 auch im Treppenhaus immer an der Leine hat, sei die Klage gegen Hock doch erst im März 2020 eingereicht worden, merkte der Jurist an. Er sprach von „Schikane“, nannte die Klage „schlichtweg absurd“. Es gäbe nämlich „keinerlei Vorfälle, bei denen der Hund auch nur einmal gebellt hat oder sonst irgendwie störend aufgefallen ist, indem er zum Beispiel auf Nachbarn zugegangen wäre“.
Insgesamt nannte der Hock-Anwalt die Beschwerde des Nachbarn über Hock und den Hund ihres Lebensgefährten „grenzwertig“und „sehr speziell“. In drei Wochen ergeht das Urteil der Richterin. Der Streitwert des Falles liegt bei 2000 Euro.