Auto-Poser-Helfer darf seine Strafe in Raten abstottern
DÜSSELDORF (wuk) Gefälligkeitsgutachten mit angeblichem TÜV-Zertifikat für Auto-Poser und Tuner konnte ein 27-jähriger Vermittler binnen kürzester Zeit liefern. Mehr als 7000 Euro hat er in 33 Fällen durch Beihilfe zur Urkundenfälschung kassiert. Die Rechnung dafür präsentierte ihm nun das Amtsgericht.
Meist waren es Tuning-Auspuffanlagen, aber auch Spur- und Kotflügelverbreiterungen oder Zusatzscheinwerfer, die Tuning-Fans ohne behördliche Genehmigung gern an ihren Stadtflitzern montiert hätten. Dafür brauchten sie ein TÜV-Änderungsgutachten. Und hier konnte der Angeklagte problemlos gegen 200 Euro pro Fall helfen. „Daran gibt es nichts zu rütteln, alles ist dokumentiert“, machte Verteidiger Olaf Schröder zu Prozessbeginn deutlich. Über Internet-Dienste hatte der Angeklagte bundesweit von Anfang 2017 bis Ende 2018 Wünsche seiner Kunden nach TÜV-Gutachten gesammelt, hatte die Daten elektronisch an zwei Fälscher weiter geleitet – und nach Zustellung der gefälschten Dokumente bei den Tuning-Fans abkassiert. Doch eine Strafe von 5400 Euro, wie es im Strafbefehl hieß, könne der Angeklagte unmöglich aufbringen. Zwar war er selbst mit einem getunten BMW 328i von der Polizei gestoppt worden, hatte auch ein gefälschtes TÜVGutachten über An- und Umbauten an seinem Boliden vorgelegt. Aber eigentlich fährt der 27-Jährige beruflich einen Gabelstapler, kommt nur auf 800 Euro netto im Monat. Nur deswegen und weil der Angeklagte bisher nicht vorbestraft war, senkte das Amtsgericht die Strafe für ihn auf 2250 Euro – und räumte ihm eine Ratenzahlung ein. Die beschlagnahmten 7110 Euro, die er durch die gefälschten Gutachten erzielt hatte, werden eingezogen.