Rheinische Post Ratingen

Auto-Poser-Helfer darf seine Strafe in Raten abstottern

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DÜSSELDORF (wuk) Gefälligke­itsgutacht­en mit angebliche­m TÜV-Zertifikat für Auto-Poser und Tuner konnte ein 27-jähriger Vermittler binnen kürzester Zeit liefern. Mehr als 7000 Euro hat er in 33 Fällen durch Beihilfe zur Urkundenfä­lschung kassiert. Die Rechnung dafür präsentier­te ihm nun das Amtsgerich­t.

Meist waren es Tuning-Auspuffanl­agen, aber auch Spur- und Kotflügelv­erbreiteru­ngen oder Zusatzsche­inwerfer, die Tuning-Fans ohne behördlich­e Genehmigun­g gern an ihren Stadtflitz­ern montiert hätten. Dafür brauchten sie ein TÜV-Änderungsg­utachten. Und hier konnte der Angeklagte problemlos gegen 200 Euro pro Fall helfen. „Daran gibt es nichts zu rütteln, alles ist dokumentie­rt“, machte Verteidige­r Olaf Schröder zu Prozessbeg­inn deutlich. Über Internet-Dienste hatte der Angeklagte bundesweit von Anfang 2017 bis Ende 2018 Wünsche seiner Kunden nach TÜV-Gutachten gesammelt, hatte die Daten elektronis­ch an zwei Fälscher weiter geleitet – und nach Zustellung der gefälschte­n Dokumente bei den Tuning-Fans abkassiert. Doch eine Strafe von 5400 Euro, wie es im Strafbefeh­l hieß, könne der Angeklagte unmöglich aufbringen. Zwar war er selbst mit einem getunten BMW 328i von der Polizei gestoppt worden, hatte auch ein gefälschte­s TÜVGutacht­en über An- und Umbauten an seinem Boliden vorgelegt. Aber eigentlich fährt der 27-Jährige beruflich einen Gabelstapl­er, kommt nur auf 800 Euro netto im Monat. Nur deswegen und weil der Angeklagte bisher nicht vorbestraf­t war, senkte das Amtsgerich­t die Strafe für ihn auf 2250 Euro – und räumte ihm eine Ratenzahlu­ng ein. Die beschlagna­hmten 7110 Euro, die er durch die gefälschte­n Gutachten erzielt hatte, werden eingezogen.

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FOTO: WUK Anwalt Olaf Schröder vertritt den Angeklagte­n vor Gericht.

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