Nudelkoch zündet Kollegin an – Richter glaubt nicht an „Scherz“
DÜSSELDORF (wuk) Jäh enttäuscht sah sich ein 42-jähriger Koch in einem Nudelhaus in der Altstadt offenbar bei seinem Werben um eine 20-jährige Servicekraft. Wochenlang hatte er die Kollegin mit Schmeicheleien und Komplimenten eingedeckt, doch als sie ihn nicht erhörte, ist er zwei Mal mit offener Flamme auf die junge Frau losgegangen. So urteilte – trotz seines Leugnens – am Donnerstag das Amtsgericht und verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.
Sich der Kollegin von hinten zu nähern und ihr ein Feuerzeug an den Ellenbogen zu halten – das sei bloß „ein schlechter, missratener Scherz“des Angeklagten gewesen, hatte dessen Verteidiger zu Prozessbeginn erklärt. Die Frau sah das anders, hatte ihren Chef informiert mit den Worten, sie sei gerade „angezündet worden – wieder mal“. Auf Nachfrage erklärte sie dem Chef, dass der Angeklagte schon Wochen vorher im Streit ums Trinkgeld die Flamme eines Gasbrenners dicht vor ihr Gesicht gehalten, ihr fast die Augenbrauen versengt habe. Ob sie danach mit der zweiten Attacke mit dem Feuerzeug gerechnet habe, wollte der Richter zu Prozessbeginn
wissen.
Die 20-Jährige hatte das so beantwortet: „Ich bin es nicht gewohnt, am Arbeitsplatz angezündet zu werden!“Der Angeklagte bestritt jeden Angriff auf die Frau mit einem Gasbrenner, tat den Vorfall mit dem Feuerzeug als „nicht ernst gemeint“ab. Der Richter folgte aber den Angaben der Frau, sprach den 42-Jährigen schuldig. Der war nach den Vorwürfen der 20-Jährigen vom Nudelhaus sofort entlassen worden und arbeitet jetzt in einem anderen Lokal.